Sechs Schülerinnen und Schüler lernen mit ihren Tablets.
Medien- und KI-Budget - Unterstützung bei der Beschaffung digitaler Bildungsmedien ©WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

Dem Lernen mit digitalen Medien kommt an bayerischen Schulen eine große und stetig wachsende Bedeutung zu. Digitale Bildungsmedien wie Lern- und Übungsapps oder Anwendungen zur Lernstandsanalyse leisten in Ergänzung zu analogen Lernmitteln einen wichtigen Beitrag, um das Lernen effektiv, individualisiert, anschaulich und motivierend zu gestalten. Derzeit gewinnen in diesem Kontext insbesondere Anwendungen an Relevanz, die auf Technologien der Künstlichen Intelligenz beruhen.

Um die Beschaffung und den Einsatz digitaler Bildungsmedien zu unterstützen und zu forcieren, wird seitens des Freistaats ein „Medien- und KI-Budget“ bereitgestellt.

Höhe des „Medien- und KI-Budgets“ je Schulaufwandsträger

Der Höchstbetrag der Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule(n) des Schulaufwandsträgers. Eine Übersicht für das Jahr 2024/2025 ist hier abrufbar.

Berechnungsgrundlage

Es wird für das Jahr 2024 je Schülerin und Schüler an Grundschulen, in der Grundschulstufe von Förderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen und im Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen und in Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung ein Betrag von 4,67 € und an Mittelschulen und sonstigen Schulen im Sinn des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG ein Betrag von 10,38 € bereitgestellt.

Maßgebend für die Schülerzahl sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Haushaltsjahr vorhergehende Schuljahr.

Förderrichtlinie

Die entsprechende Förderrichtlinie ist hier einsehbar:

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger).


Antragstellung

Für das Jahr 2024/2025 wird der vorzeitige Vorhabenbeginn ab dem 15. Juli 2024 zugelassen. Digitale Bildungsmedien, die ab diesem Zeitpunkt beschafft werden, sind somit grundsätzlich förderfähig. Eine Beantragung der Zuwendung für das Jahr 2024/2025 wird mit Bereitstellung des volldigitalen Antragsverfahrens, voraussichtlich im ersten Quartal 2025, möglich sein.

Stand: 08. Oktober 2024

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