Lehrerin mit Kindern beim Malen
Mehr gemeinsame Zeit fürs Lernen, Fördern und Spielen ©johoo – stock.adobe.com

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schülerinnen und Schüler bei.

Auf diesen Unterseiten finden Sie je spezifische Detailinformationen und Downloads zu allen Formen ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote unter Schulaufsicht:



Ganztagsangebote unter Schulaufsicht im Überblick

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote unter Schulaufsicht umfassen zum einen die offene und die gebundene Ganztagsschule und zum anderen die Mittagsbetreuung.

Unter dem Begriff der „Ganztagsschule“ werden in Bayern Schulen verstanden, bei denen

  • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens vier Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mehr als sieben Zeitstunden umfasst,
  • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
  • die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

Eine offene Ganztagsschule bzw. gebundene Ganztagsschule kann an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.

Eine Mittagsbetreuung kann in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen eingerichtet werden.

Die Konzeptionen der Bildungs- und Betreuungsangebote werden hier je in einer Kurzfassung vorgestellt:


Die offene Ganztagsschule (OGTS)

Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den Vormittagsunterricht – an mindestens 4 Tagen pro Woche bis 16.00 Uhr. Dieses Bildungs- und Betreuungsangebot muss für mindestens zwei Tage pro Woche und für das ganze Schuljahr gebucht werden, Regelunterricht am Nachmittag eingerechnet.

Das Bildungs- und Betreuungsangebot setzt sich aus Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen sowie Freizeitangeboten (z. B. Sport, Musik, Kunst) zusammen. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch Gelegenheit haben, sich zu entspannen, zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.

Das Angebot wird jeweils von der Schule, dem Sachaufwandsträger und möglichen Kooperationspartnern gemeinsam entwickelt. Dabei können beispielsweise Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden.

An der offenen Ganztagesschule werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern, Übungsleiterinnen und Übungsleitern, aber auch von Experten aus der Wirtschaft und engagierten Eltern betreut. Das Angebot ist kostenfrei – mit Ausnahme des Mittagessens.


Die gebundene Ganztagsschule (GGTS)

An diesen Schulen findet der Unterricht über den Tag hinweg verteilt statt. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Zeit an 4 Werktagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr dabei im Klassenverband und werden individuell in ihrer kognitiven Entwicklung und sozialen Fähigkeiten gefördert. Der Unterricht wechselt sich neben Übungs- und Studierzeiten mit verschiedenen Angeboten aus Bereichen wie Sport, Musik, Kunst oder Freizeit ab.
Die Vorteile: Mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch, interkulturelles Lernen und sprachliche Integration, mehr Übung bei Lernschwierigkeiten oder besonderen Begabungen, Hausaufgabenhilfe, Projekte zu Gewaltprävention, Freizeit, Beruf. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch Gelegenheit haben, sich zu entspannen, zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.

An der gebundenen Ganztagesschule unterrichten Lehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte. Weitere pädagogisch tätige Kräfte sind für die Betreuung in der Mittagszeit, für die Freizeitgestaltung und die Berufsorientierung im Einsatz. Das Angebot ist grundsätzlich kostenfrei – mit Ausnahme des Mittagessens.



Mittagsbetreuung

Hierbei handelt es sich um ein Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht. Das Angebot wird von einem Träger, zum Beispiel einer Kommune oder einem Verein, an einer Schule eingerichtet und durchgeführt. Die Betreuung findet bis 14.00 Uhr statt. Bei einer verlängerten Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr oder mit entsprechendem Konzept auch bis 16.00 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch Gelegenheit haben, sich zu entspannen, zu spielen, kreativ zu sein und soziale Kontakte zu pflegen.

Hausaufgaben können gemacht werden, müssen aber nicht – außer bei den verlängerten Angeboten.

Die Mittagsbetreuung wird mit dem Personal des Trägers organisiert und durchgeführt. Die Kosten für die Mittagsbetreuung verteilen sich auf Staat, Kommunen und Eltern.


Weitere Ganztagsangebote

Neben den vielfältigen Angeboten einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung unter Schulaufsicht gibt es für Schülerinnen und Schüler in Bayern auch Angebote der Kinder- und Jungendhilfe, wie z. B.


Ansprechpartner

Für Fragen bezüglich der Einrichtung und Organisation von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten unter Schulaufsicht (OGTS, GGTS; MiB) stehen den Eltern, Schulen und Sachaufwandsträgern die Ganztagskoordinatorinnen und Ganztagskoordinatoren an den Regierungen und für den Ganztagsbereich an den MB-Dienststellen beratend zur Seite.


Newsletter

Mit dem Newsletter möchten wir die Partner im Bereich der schulischen Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen über Entwicklungen informieren und die Möglichkeit bieten, wichtige Informationen auf direktem Weg zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass der Versand des Newsletters anlassbezogen und daher in keiner festgelegten Regelmäßigkeit erfolgt.


Rahmenvereinbarungen und Absichtserklärungen

Das Staatsministerium hat Rahmenvereinbarungen und Absichtserklärungen mit Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen, um die Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen.

Zurzeit sind Vereinbarungen mit folgenden Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen:


Ausbaustand und Entwicklung

Der Grafik kann die Entwicklung der Bildungs- und Betreuungsangebote unter Schulaufsicht entnommen werden:

Ganztagsschulentwicklung in Bayern



Weiterführende Informationen

Stand: 10. Oktober 2024

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