Im Unterricht der Grundschule erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen und ein Verständnis für altersgerechte methodische Herangehensweisen. Sie erweitern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich in der Welt zurechtzufinden und sie mitzugestalten.
Der LehrplanPLUS Grundschule gibt vor, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler erwerben sollen und welche Inhalte in den einzelnen Fächern unterrichtet werden.
Die weiterführenden Schulen knüpfen an die Inhalte und Kompetenzen an, die die Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule mitbringen. Mit dem LehrplanPLUS wurden erstmals die Lehrpläne der Grundschule sowie der weiterführenden Schulen zeitgleich und inhaltlich abgestimmt erarbeitet.
Der LehrplanPLUS Grundschule legt keine Unterrichtsmethoden oder Vorgehensweisen fest, sondern formuliert Erwartungen an die Schülerinnen und Schüler für das Ende der Jahrgangsstufe 2 und der Jahrgangsstufe 4. Ziel ist, dass die Kinder Kompetenzen über einen längeren Zeitraum hinweg in immer neuen, zunehmend größeren Zusammenhängen erwerben und erweitern.
Die neue Stundentafel ab dem Schuljahr 2024/2025 auf einen Blick
Dem LehrplanPLUS der Grundschule liegt folgende Stundentafel zugrunde. Für die einzelnen Fächer stehen folgende Wochenstunden zur Verfügung:
Die Flexible Stunde kann für jedes Fach oder zur individuellen Förderung verwendet werden. Die Gesamtstundenzahl in der jeweiligen Jahrgangsstufe kann nicht überschritten werden.
Die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter unterrichtet einen Großteil der Fächer, soweit möglich zumindest den Grundlegenden Unterricht bzw. die Kernfächer. Dies entspricht dem Bedürfnis der Kinder im Grundschulalter nach einer festen Bezugsperson. Im Regelfall unterrichtet eine Lehrkraft eine Klasse zwei Schuljahre lang. In der Jahrgangsstufe 3 bekommen die Schülerinnen und Schüler eine neue Klassenleitung.
Der Grundlegende Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 und 2 fasst die Unterrichtszeit für die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musik und Kunst zu einem Block von 16 Unterrichtsstunden pro Woche zusammen. Die Lehrkraft ist nicht an 45-Minuten-Einheiten gebunden.
Der Unterricht der Grundschule enthält viele rhythmisierte Elemente. Lernen findet in wechselnden Organisationsformen statt: Im Klassenunterricht, in einer Gruppe, in Partner- oder Einzelarbeit. Ideal ist ein ausgewogenes Verhältnis von lehrergesteuerten Unterrichtseinheiten und von so genannten offenen Unterrichtsphasen. Dabei ist die Grundschule dem Leistungsgedanken verpflichtet. Kinder wollen lernen, etwas leisten und mit ihrem Können wachsen. Die Lehrkraft beobachtet sorgfältig den Lernfortschritt und Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler, um gezielte Lernangebote zu machen.
Jedes Kind ist einzigartig. Jedes Mädchen und jeder Bub kommt mit persönlichen Voraussetzungen und individuellen Erfahrungen in die Grundschule. Die Lehrkräfte berücksichtigen diese auf vielfältige Weise. Bei Lernschwierigkeiten oder besonderen Begabungen Ihres Kindes finden Sie hier verschiedene Beratungsangebote:
Die Grundschule ist die gemeinsame Schule für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Interessen sowie individuellen Lernvoraussetzungen. Die Grundschule berücksichtigt diese Heterogenität, auch mit Blick auf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Denn inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen (Art. 2 Abs. 2 BayEUG). Je nach Situation vor Ort setzen die Grundschulen verschiedene Maßnahmen zur Inklusion und Kooperation um. Sie werden dabei vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst der Förderschulen unterstützt.
Weitere Informationen, insbesondere eine Broschüre zur Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden sich hier:
Die Schulbücher werden von der Schule gestellt und an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen.
Die Klassenlehrkraft gibt am ersten Schultag in der Regel eine Liste mit dem weiteren erforderlichen Schulbedarf (z. B. Stifte und Hefte) heraus.
An allen öffentlichen Grundschulen gibt es Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass die Träger des Schulaufwands die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern versorgen. Das Kultusministerium prüft und genehmigt Lernmittel, die für den Unterricht der Grundschule geeignet sind.
Nicht in die Lernmittelfreiheit einbezogene zugelassene oder nichtzulassungspflichtige Lernmittel müssen die Erziehungsberechtigten selbst beschaffen (Art. 51 BayEUG).
Schreib- und Zeichenbedarf wie z. B. Hefte, Einbände, Malblöcke und Stifte müssen selbst gekauft werden. Meist geben die Klassenlehrkräfte schon bei der Schuleinschreibung oder auf dem ersten Informationsabend vor Beginn des Schuljahres eine Materialliste mit den erforderlichen Arbeitsmitteln aus. Die Lehrkraft Ihres Kindes ergänzt die Liste ggf. noch bei Unterrichtsbeginn. Grundsätzlich sollten Sie nichts vorschnell besorgen und im Zweifelsfall nachfragen.
Leistungsfeststellungen in der Grundschule dienen zum einen dem Nachweis über bereits erworbene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Für die Lehrkraft sind sie darüber hinaus Grundlage für die Planung der nächsten Schritte im Lernprozess und für die Beratung der Eltern. In angemessenen Zeitabständen werden je nach Fach schriftliche, mündliche und praktische Leistungsnachweise erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben.
Die Art der Leistungserhebung, die Anzahl der Leistungsnachweise, Umfang, Schwierigkeitsgrad sowie die Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach der jeweiligen Jahrgangsstufe. Die Lehrkräfte gestalten Leistungsnachweise in pädagogischer Verantwortung.
In Jahrgangsstufe 1 und im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 schreiben Lehrkräfte Bemerkungen unter die schriftlichen Leistungsnachweise und informieren damit über den Leistungsstand. Ziffernnoten weisen sie erst ab dem zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 auf den Leistungsnachweisen aus. Für das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 2 beziehen Lehrkräfte alle Leistungen des gesamten Schuljahres ein. Darüber hinaus beinhalten die Zeugnisse Aussagen zum Sozialverhalten sowie zum Lern- und Arbeitsverhalten.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
In jahrgangskombinierten Klassen werden Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. der Jahrgangsstufen 3 und 4 gemeinsam unterrichtet. Lerninhalte werden hier in besonderer Weise didaktisch, methodisch und organisatorisch aufbereitet. Dabei profitieren die jüngeren Schülerinnen und Schüler von den älteren und umgekehrt.
Schülerinnen und Schüler in Regelklassen können bei Bedarf nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet werden.
Weitere Informationen zu den Integrationsangeboten an der Grundschule finden Sie unter Integration.
Weiterführende Informationen und Beratungsangebote
Stand: 03. September 2024