Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist es wichtig, am Ende ihrer Schulzeit an einer allgemeinen Schule oder an einer Förderschule eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Durch fachkundige Beratung und eine individuelle professionelle Begleitung bei der Berufsorientierung lassen sich Barrieren überwinden und vielfältige Wege aufzeigen.
In den Förderschwerpunkten Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören sowie Sehen erfolgt die Berufsorientierung i. d. R. nach dem Lehrplan der Mittelschule, ggf. mit spezifischen sonderpädagogischen Adaptionen.
In den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung gibt es besondere Maßnahmen und Projekte.
An Sonderpädagogischen Förderzentren und Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7–9 in sogenannten Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen erteilt. Durch den Lehrplan für den Bereich „Berufs- und Lebensorientierung“ werden gezielte Hilfen zur individuellen Berufsorientierung, -vorbereitung und -eingliederung gegeben. Das praktische Lernen wird durch den hohen Anteil an Betriebserkundungen, Praktikumstagen und -wochen zunehmend auf außerschulische Lernorte ausgeweitet und die Kooperation mit Partnern aus der Praxis (Betriebe, Meister usw.) wird verstärkt.
Für Lernende im Förderschwerpunkt Lernen wurden im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach § 48 SGB III in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit förderschulspezifische Module erarbeitet, welche die übrigen schulischen Maßnahmen zur Berufsorientierung als wählbares Angebot ergänzen.
Modul „Talente entdecken“ (7. und 8. Jahrgangsstufe)
Die Schülerinnen und Schüler entdecken persönliche Talente und lernen ihr eigenes Potenzial einzuschätzen. In ausgewählten Berufsfeldern lernen sie berufliche Tätigkeiten kennen und entwickeln individuelle berufliche Interessen. Durch eine praktische Erprobung entdecken sie ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken und erweitern ihre Kompetenzen.
Modul „Talente entwickeln“ (8. und 9. Jahrgangsstufe)
An praxisnahen Lernorten werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer Motivation gestärkt und entwickeln so eine nachhaltige und erfolgreiche Arbeitshaltung. Sie erweitern ihre berufsrelevanten, sozialen und persönlichen Kompetenzen.
Im betrieblichen Umfeld erkennen die Schülerinnen und Schüler die spezifischen Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt. Dort erproben und erfahren sie eigene Stärken und die individuellen Neigungen. Die Teilnehmenden erhalten einen vertieften Einblick in ein ausgewähltes Berufsfeld und entwickeln eine realistische Berufswahlentscheidung.
Die Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“ bietet Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung individuelle Unterstützung beim Berufseinstieg an. Beginnend im Vorabschlussjahr der Berufsschulstufe können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Verlauf von bis zu drei Jahren eine intensive Betreuung in Praktika und bei der Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen in Anspruch nehmen. Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) sind konstante zuständige Ansprechpartner für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Über die Schwelle des Schulabschlusses hinweg übernehmen sie die Akquise der Praktikums- bzw. Arbeitsplätze und begleiten den Übergang in den Arbeitsplatz.
Die Maßnahme „Berufsorientierte Einstiegsqualifiaktion inklusiv" (BoEi) löst die bisherige Maßnahme „Berufsorientierung inklusiv" (BOi) ab. Hier finden Sie alle für die Schule wichtigen Informationen:
Um Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Förderschwerpunkten einen Einstieg in die Berufsausbildung zu eröffnen, benötigen sie in besonderem Maße schulische und außerschulische Unterstützungsleistungen.
Die Gestaltung eines gelingenden Übergangs von der allgemeinen Schule oder der Förderschule in den Beruf ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Sonderpädagogik in Bayern. In Kooperation mit der Agentur für Arbeit konnten die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in den letzten Jahren ausgebaut und weiter verstärkt werden.
Die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfüllen eine wichtige Funktion für die soziale und berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Nach Abschluss der allgemeinen Schulpflicht können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Berufsschulen besuchen. Sie schließen an individuelle Fördermaßnahmen der Schulzeit an und bieten Möglichkeiten zum Erwerb qualifizierter Berufe.
Für Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, sowie Neuzugewanderte mit einem besonderen Sprachförderbedarf werden verschiedene Formen der Berufsvorbereitung an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung angeboten.
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis können ein Berufsvorbereitungsjahr besuchen. In einem Jahr Vollzeitunterricht werden sie auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.
Mit erfolgreichem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres wird die Berufsschulpflicht erfüllt. Wer eine Berufsausbildung aufnimmt, wird wieder berufsschulpflichtig.
Das Modell der Berufsintegration steht jungen Menschen zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr offen, die auf Grund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache dem Unterricht in den regulären Klassen des Berufsvorbereitungsjahres nicht folgen können.
In kooperativen Berufsvorbereitungsklassen übernehmen externe Kooperationspartner an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung einen Teil des Unterrichts sowie die sozialpädagogische Betreuung und leisten dadurch in enger Abstimmung mit den Schulen Bildungs- und Integrationsarbeit.
In ein kooperatives Berufsvorbereitungsjahr Sprungbrett können berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene ohne Ausbildungsplatz bis zum 21. Lebensjahr aufgenommen werden, die aufgrund der Bedarfe in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der beruflichen Vorbereitung ein intensives Angebot benötigen.
In den BVJ „Neustart“-Klassen soll das Bildungs- und Ausbildungspotential benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener erschlossen werden, die ohne besondere Unterstützung mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen oder einen unter ihren Möglichkeiten liegenden Schulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss erreichen würden. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine gezielte Berufsvorbereitung sowie eine intensive sozialpädagogische Betreuung erfahren, um vorhandene Benachteiligungen auszugleichen und die erforderliche Ausbildungsreife zu erhalten.
Die Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung stellt in der dualen Berufsausbildung einen eigenständigen Lernort dar. Sie vermittelt berufliche und allgemeinbildende Lerninhalten unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Berufsausbildung und der individuellen Förderbedarfe der Auszubildenden.
Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine allgemeine Berufsschule besuchen, können durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützt werden.
Stand: 17. April 2024