Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Bayerns Schulen ist seit 2018 ein Investitionsschwerpunkt der Staatsregierung. Auf diesen Seiten möchten wir insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Medien, Politik und Schule umfassend rund um das Thema Unterrichtsversorgung informieren.
Wir beleuchten unter anderem die Hintergründe für die derzeitige Personallage und erläutern aktuelle sowie geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Die Inhalte sind angereichert mit Hintergrundinformationen, Grafiken und Zahlen.
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Antworten zu diesen Fragen finden Sie unter „ Aktuelles Schuljahr“.
In der Lehrerbedarfsprognose veröffentlicht das Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die aktuellen Vorausberechnungen zum künftigen Einstellungsbedarf und -angebot an Lehrkräften an den öffentlichen und privaten Schulen. Hier geht es zu den Kernaussagen der aktuellen Lehrerbedarfsprognose für die einzelnen Schularten.
Trotz vorausschauender Planung und Umsetzung vieler Maßnahmen erweist sich die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung als herausfordernd. Weshalb ist das so? Für die Entwicklung der aktuellen Versorgungslage gibt es mehrere Ursachen. Erst das Zusammenwirken dieser komplexen Prozesse führt zur derzeitigen Situation.
Während die Schülergesamtzahl im Zeitraum von 2004/2005 bis 2019/2020 aufgrund demografischer Entwicklungen abnahm, befindet sie sich seit 2020 wieder in einer Anstiegsphase, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Im Vergleich zum Schuljahr 2022/2023 steigt die Schülerzahl im Schuljahr 2023/24 schulartübergreifend auf nunmehr 1,7 Mio. an.
Die Dokumentation „Bayerns Schulen in Zahlen“ erscheint jährlich und gibt anhand statistischer Übersichten und Grafiken einen Überblick über wichtige Daten zum bayerischen Schulwesen, unter anderem zur Anzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Hier geht es zur aktuellen Ausgabe von „Bayerns Schulen in Zahlen“.
Lehrer-Schüler-Relation
- Im Schuljahr 2022/2023 kamen an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Bayern auf eine Lehrkraft 14,1 Schülerinnen und Schüler. Damit lag die Schüler-Lehrer-Relation zuletzt in etwa auf dem Niveau der letzten Jahre.
- Zum Vergleich: Im Jahr 2002/2003 lag dieser Wert noch bei 17,2.
Schülerhöchstzahlen
Die Schülerhöchstzahl lag zum Schuljahr 2022/23 an Bayerns Grundschulen bei 28 Schülerinnen und Schülern. In Jahrgangsstufen mit einem Migrationsanteil von mehr als 50 % werden Klassenteilungen vorgenommen, wenn die Schülerhöchstzahl 25 überschritten wird. Für Mittelschulen gibt es keine verpflichtende Schülerhöchstzahl, der Richtwert liegt bei 30 Schülerinnen und Schülern. Die Richtlinien zur Klassenbildung im Bereich der Förderschulen unterscheiden nach den verschiedenen Förderschwerpunkten, ggf. auch hinsichtlich des Zusammentreffens mehrerer Förderschwerpunkte. Die Schülerhöchstzahl variiert hier zwischen 7 und 14 Schülerinnen und Schülern. Im Bereich der staatlichen Realschulen gibt es keine verbindlich vorgeschriebene Schülerhöchstzahl, es gilt lediglich, Klassen mit mehr als 33 Schülerinnen und Schülern zu vermeiden. Zur Vermeidung von großen Klassen an Gymnasien sind keine Klassen mit 34 oder mehr Schülerinnen und Schülern einzurichten. Zudem ist die Bildung von Klassen mit 33 Lernenden zu vermeiden.
Tatsächlich werden die Schülerhöchstzahlen an Bayerischen Schulen in äußerst seltenen Fällen erreicht. An Grund- und Förderschulen betrug im Schuljahr 2022/23 der Prozentsatz der Klassen mit mehr als 30 Schülerinnen und Schülern 0 Prozent, an bayerischen Mittelschulen 0,2 Prozent. Lediglich 5,9 Prozent aller Realschul- und 4,3 Prozent aller Gymnasialklassen haben mehr als 30 Schülerinnen und Schüler. Zu beachten ist, dass in großen Klassen der Anteil an Differenzierungsstunden, in welchen Klassenverbände aufgeteilt werden, besonders hoch ist.
Durchschnittliche Klassenstärken
Aussagekräftiger als Schülerhöchstzahlen sind daher die durchschnittlichen Klassenstärken. Diese bewegten sich im Schuljahr 2022/2023 weiterhin im Rahmen der Vorjahreswerte, teilweise gingen die Klassengrößen – auch durch die Brückenklassen – sogar leicht zurück.
- Im Grundschulbereich lag die durchschnittliche Klassengröße bei 21,7 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/23 (Vergleich à SJ 2018/2019: 21,0), was v. a. mit der Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen und damit verbundene „Auffülleffekte“ bestehender Klassen zu erklären sein dürfte. Angesichts des Zuwachses von insgesamt 10.500 Schülerinnen und Schülern allein aus der Ukraine im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 und einem Schülergesamtzuwachs von 21.800 Schülerinnen und Schülern jeweils an den staatl. Grundschulen ist dies weiterhin ein absolut solider Wert, der sich im erwartbaren Rahmen bewegt.
- An Mittelschulen lagen die Klassenstärken mit 19,5 im Schuljahr 2022/23 ebenfalls im Rahmen der gewöhnlichen Schwankungsbreite – und das, obwohl alleine an den bayerischen Mittelschulen seit Beginn des Krieges insgesamt rund 7.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine hinzugekommen sind, welche teils in Brückenklassen, teils aber auch in Regel- oder Deutschklassen unterrichtet werden.
- An Realschulen und Gymnasien sind die Klassenstärken im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 – allerdings unter Einrechnung der Brückenklassen – sogar jeweils leicht zurückgegangen: An Realschulen und Gymnasien lagen die durchschnittlichen Klassenstärken im Schuljahr 2022/23 bei 25,0 Schülerinnen und Schülern pro Klasse.
In den vergangenen Jahren standen den staatlichen Schulen wie in den Jahren zuvor verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, um vor allem dem Problem des kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfalls verstärkt begegnen zu können. Viele dieser Maßnahmen haben sich bewährt. In fast allen Schularten konnte der Unterrichtsausfall auf einem niedrigen Niveau stabilisiert werden.
So lag der Anteil des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts im Schuljahr 2022/23 bei 2 Prozent, womit der Wert aus dem Schuljahr 2021/22 unterschritten wurde.
Aus diesem Grund werden die Maßnahmen fortgeführt bzw. ausgeweitet. Zahlen und Fakten zum Thema Unterrichtsausfall sowie Ausführungen zum Konzept der Erhebung finden Sie hier: Statistik zum Unterrichtsausfall: Unterrichtsversorgung in Bayern
Je nach Schulart gibt es in Bayern entweder eine Mobile Reserve, bei der Lehrkräfte z. B. innerhalb eines Landkreises an Schulen zur Vertretung eingesetzt werden (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, FOS/BOS) oder eine Integrierte Lehrerreserve (Realschulen, Gymnasien, Förderschulen).
Mobile Reserve
Zur Unterrichtsvertretung an staatlichen Grund- und Mittelschulen stehen Lehrkräfte für die mehrstufige, am Bedarf orientierte Mobile Reserve zur Verfügung. Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden vor Schuljahresbeginn für anfallende Vertretungen bereitgestellt. Sobald an einer Schule Personal ausfällt, kann die Lehrkraft der Mobilen Reserve sofort übernehmen, der Mechanismus greift also umgehend.
Integrierte Lehrerreserve
Für die Integrierte Lehrerreserve werden Schulen zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen, die von den Schulleitungen bei einem Vertretungsfall sofort genutzt werden können. Anders als bei der Mobilen Reserve werden für die Integrierte Lehrerreserve Lehrkräfte an ihrer Stammschule zur Vertretung eingesetzt. Hintergrund sind zum einen die größeren Entfernungen von Schulen als auch das Fachlehrerprinzip in diesen Schularten.
Das System der Mobilen Reserve bzw. Integrierten Lehrerreserve in Bayern hat sich sehr bewährt, es trägt zu einer hohen Konstanz des Unterrichtsangebotes bei.
In den vergangenen Jahren wurde diese Reserve aufgestockt und beträgt aktuell 2550 Vollzeitkapazitäten an Grund- und Mittelschulen. An den bayerischen Realschulen beispielsweise wurde die Integrierte Lehrerreserve zum Schuljahr 2021/2022 um 101 Vollzeitstellen erhöht.
„Starke Kinder gibt es nur mit starken Lehrerinnen und Lehrern. Wir müssen und werden in Zukunft noch mehr junge Menschen davon überzeugen, was für ein erfüllender und sinnstiftender Beruf es ist, Lehrkraft zu sein. Vor Ort werben und informieren fast 500 Lehramtsbotschafterinnen und -botschafter bayernweit an den Gymnasien und die FOSBOS. Zugleich nehmen wir die Anregungen der aktiven Lehrkräfte sehr ernst: Wir bauen Bürokratie entschlossen ab, reduzieren Belastungen und erarbeiten Wege für mehr Flexibilität im Studium und an den Schulen“, so Kultusministerin Anna Stolz.
Siehe hierzu auch folgende Fragen 10 und 11.
Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung war seit 2018 ein Investitionsschwerpunkt der Staatsregierung. Flankierend zur Gewinnung von zusätzlichem Personal wurden auch weitere Lösungsansätze genutzt. Damit steht ein umfassender Werkzeugkasten bereit, der laufend angepasst wird.
Aufgrund der erhöhten Bedarfssituation weitete das Kultusministerium die Angebote zum Quereinstieg an verschiedenen Schularten zum Schuljahr 2023/24 deutlich aus.
Informationen dazu finden Sie hier sowie unter www.einstieg.bayern.
„Junge Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und sie zu starken Persönlichkeiten zu machen – das ist eine ganz besondere und verantwortungsvolle Aufgabe“, so Kultusministerin Anna Stolz.
Nicht nur die Tätigkeit, auch die Rahmenbedingungen sind optimal. Der Freistaat bietet:
- Hohe Arbeitsplatzsicherheit: Im Gegensatz zu anderen Ländern hat Bayern immer an der Verbeamtung von Lehrkräften festgehalten. Im Schuljahr 2023/2024 waren insgesamt 92 % der Lehrkräfte des Freistaats Bayern verbeamtet oder unbefristet angestellt.
- Sehr gute Einstellungsaussichten: siehe bayerische Lehrerbedarfsprognose
- Gute Bezahlung: Laut einer OECD-Bildungsstudie liegt Deutschland bei der Bezahlung der Lehrkräfte beispielsweise auf Platz 2 hinter Luxemburg im internationalen Vergleich. Der Beruf als Lehrkraft ist somit auch finanziell lukrativ und der Freistaat Bayern beschäftigt momentan so viele Lehrkräfte wie noch nie in der Vergangenheit. Mit der sukzessiven Anhebung der Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A13 wird die finanzielle Attraktivität weiter gesteigert. Hierfür stehen insgesamt 17 Mio. Euro Jahresvolumen zur Verfügung, was für die meisten Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ab 1. Januar 2024 ein spürbares Plus im Geldbeutel bedeutet.
- Flexibilität, wie beispielsweise freie Zeiteinteilung außerhalb des Unterrichts.
- Familienfreundlichkeit:
- Rechtsanspruch auf familienpolitische Teilzeitbeschäftigung
- Gewährung von Teilzeit zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Möglichkeit der Absenkung des wöchentlichen Beschäftigungsumfangs von 40 Stunden (Vollzeit) auf bis zu 8 Stunden - Private Krankenversicherung
- Attraktive Altersabsicherung durch Pension
- Arbeitsplätze für Akademiker auch in ländlichen Räumen mit günstigen Lebenshaltungskosten
- Attraktive Rahmenbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst: Wenn eine Verbeamtung nicht in Betracht kommt, profitieren Lehrkräfte von den attraktiven Rahmenbedingungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Nicht möglich ist eine Verbeamtung z. B. dann, wenn kein entsprechendes Studium abgeschlossen wurde, die Altersgrenze überschritten wurde oder eine Bewerberin bzw. ein Bewerber den zweijährigen Vorbereitungsdienst vermeiden möchte.
Zur Attraktivitätssteigerung wurden bereits zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, z. B.:
- Aufstiegsmöglichkeiten für Förderlehrkräfte
- die Regionalprämie sowie eine Umzugskostenvergütung für Lehrkräfte, die nach Bayern kommen,
- familienfreundliche Regelungen im Vorbereitungsdienst (z. B. für das Lehramt an Realschulen: Möglichkeit der Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts im Zweiten Ausbildungsabschnitt)
- Abschaffung des „Amtlichen Schriftwesens“ an den Grund und Mittelschulen.
Wichtig für die nahe Zukunft ist es zudem, die Lehrkräfte dergestalt zu entlasten, dass sie sich noch stärker als bisher auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können. Daher hat es sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel gesetzt, in dieser Legislatur neben 6.000 neuen Lehrerstellen auch 3.000 Stellen für multiprofessionelle Unterstützungskräfte wie zum Beispiel Verwaltungsangestellte, Sozialpädagogen und Schulpsychologen zu schaffen. Zudem sollen weitere bürokratische Hürden abgebaut werden; hierzu steht das Kultusministerium bereits mit den Lehrkräften und Schulaufsichtsbehörden im engen Austausch.
Um diese Vorteile noch stärker publik zu machen, bewirbt das Kultusministerium aktiv den Lehrerberuf und wird diese Anstrengungen weiter fortführen. Ziel ist es, mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für den Einsatz an bayerischen Schulen zu gewinnen:
- Die Kampagne „Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Berufswahlprozess.
- Die Kampagne wurde im Schuljahr 2023/24 um ein weiteres Standbein ergänzt: In dem bundesweit einzigartigen Großprojekt „VOR ORT Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“ zur Lehrkräftegewinnung sollen Schülerinnen und Schüler an der Schule selbst über das Berufsbild „Lehrerin und Lehrer“ informiert werden. Knapp 500 Lehramtsbotschafterinnen und Lehramtsbotschafter besuchen alle bayerischen Gymnasien und FOSBOS. Im Vordergrund stehen authentische Begegnungen: persönlicher Austausch mit Lehrkräften, Studierenden und Referendarinnen wie Referendaren, auf Wunsch das Erleben von Unterrichtssituationen und des Schullebens aus der Perspektive einer Lehrkraft während eines Praktikums. Dabei sollen die Herausforderungen des Lehrerberufs nicht verschwiegen werden.
- Zudem hat der Freistaat die Kampagne „#imherzenlehrer“ gestartet, mit der um Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geworben wird.
- Darüber hinaus baut die Staatsregierung die Beratungsangebote für potentielle Lehrkräfte aus (Im neu eingerichteten „ Beratungsnetzwerk “ beraten Lehrkräfte telefonisch und per E-Mail Interessentinnen und Interessenten über Zugangswege zum Lehrerberuf.), erhöht die Präsenz auf Berufsbildungsmessen und nutzt vielfältige Kanäle, um junge Menschen, aber auch potentielle Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger anzusprechen.
Weitere Informationen finden Sie unter Maßnahmen.
Auf folgender Seite haben wir alle Optionen für außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber im bayerischen Schuldienst sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
Außerdem finden Sie hier Informationen zur Anerkennung außerbayerischer Lehramtsqualifikationen sowie zur neuen Regionalprämie.
Bayern hat bei vorübergehender Unterdeckung in einzelnen Fächerverbindungen schon immer Sondermaßnahmen aufgelegt. Diese waren immer schon und werden auch künftig ein ergänzender Qualifizierungsweg neben der regulären Lehrerausbildung sein. Der bayerische Quereinstieg setzt auf ein hohes qualitatives Niveau, indem er die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ihre neue Aufgabe umfassend vorbereitet: In ihrer Ausbildung werden sie von erfahrenen und versierten Seminarleitungen begleitet und insbesondere in den Bereichen Erziehungswissenschaften, Pädagogik und Fachdidaktik geschult und erlangen am Ende eine vollwertige Lehramtsbefähigung. Die Absolventinnen und Absolventen werden als vollwertige Lehrkräfte eingesetzt, unterrichten eigenständig und können auch – wie die Absolventinnen und Absolventen der regulären Lehrerausbildung – als Lehrkräfte verbeamtet werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen für eine Verbeamtung gegeben sind.
Um mittelfristig noch mehr Lehrkräfte zu gewinnen, weitet das Kultusministerium derzeit die Möglichkeiten zum Quereinstieg aus. Zum Schuljahr 2023/24 war der Quereinstieg für folgende Lehrämter möglich:
- Mittelschule
- Förderschule
- Realschule
- Gymnasium (bestimmte Fächer)
- berufliche Schulen (bestimmte Fächer)
Details, beispielsweise zu erforderlichen Qualifikationen und Bewerbungsfristen, finden Sie auf der neuen Kampagnenseite #imherzenlehrer (www.einstieg.bayern).
Wer persönliche Beratung wünscht, kann sich gerne an das neu eingerichtete Beratungsnetzwerk wenden. Lehrkräfte beraten hier telefonisch und per E-Mail über Zugangswege zum Lehrerberuf.
Darüber hinaus führt das Kultusministerium jährlich die Werbekampagne „Zukunft prägen. Lehrer werden!“ durch – mit Onlinewerbung und Social-Media-Aktivitäten sowie Veranstaltungen. Auf www.zukunftprägen.bayern finden Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studienanfängerinnen und Studienanfänger alle relevanten Informationen rund um den Lehrerberuf.
Diese Kampagne wird zum Schuljahr 2023/24 um ein weiteres Standbein ergänzt: Mit dem Projekt „VOR ORT Zukunft prägen. Lehrer werden!“ informieren sogenannte „Lehramtsbotschafterinnen und -botschafter“ Abiturientinnen und Abiturienten – vor Ort an der Schule – über das Berufsbild „Lehrkraft“.
Der Quereinstieg stößt auf großes Interesse. Schulartübergreifend konnte der Freistaat Bayern für das aktuelle Schuljahr 2023/24 über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zulassen.
Im vergangenen Schuljahr 2022/2023 sind in Bayern schulartübergreifend mehr als 300 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger neu in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden.
Die Begriffe „Quereinstieg“ und „Seiteneinstieg“ werden in der bildungspolitischen Debatte nicht einheitlich verwendet. Häufig richtet sich die Abgrenzung danach, ob eine Lehrkraft ohne Lehramtsstudium den berufspraktischen Vorbereitungsdienst („Referendariat“) absolviert hat (Quereinstieg) oder ohne jede berufspraktische Qualifizierung verbeamtet bzw. unbefristet angestellt wurde (Seiteneinstieg).
Auch das bayerische Verständnis stellt auf die berufspraktische Qualifizierung ab:
- Unter Quereinstieg verstehen wir einen Zugangsweg in den Lehrerberuf, der auf einer umfassenden berufspraktischen Ausbildung aufbaut. Quereinsteiger absolvieren – genau wie Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums – einen zweijährigen Vorbereitungsdienst („Referendariat“), legen das Zweite Staatsexamen ab und können, wenn die sonstigen Voraussetzungen (z. B. Lebensalter) vorliegen, im Anschluss als vollwertige Lehrkräfte verbeamtet werden. Der bayerische Quereinstieg setzt auf ein hohes qualitatives Niveau.
- Einen regulären Seiteneinstieg gibt es in Bayern nicht. Unter Seiteneinsteigern verstehen wir in Bayern vor allem Aushilfslehrkräfte (z. B. bei Krankheitsvertretungen), die in der Regel nur befristet unterrichten. In unregelmäßigen Abständen legen einzelne Schularten Sonderprogramme auf, die bewährten Lehrkräften eine Entfristung ihrer Arbeitsverträge ermöglichen. Zugang zu solchen Programmen erhalten aber nur Aushilfslehrkräfte, die eine mehrjährige unterrichtliche Bewährung vorweisen und an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Im FAQ-Bereich finden Sie weitere Informationen zum Thema Quereinstieg (Fragen 12 und 13)
Der eigenverantwortliche Unterricht wird an den staatlichen allgemeinbildenden im Schuljahr 2022/23 zu ca. 96 % von voll ausgebildeten Lehrkräften erteilt. Daneben unterrichten auch Aushilfslehrkräfte, die unter Umständen keine Lehramtsbefähigung erworben haben, sondern über anderweitige wissenschaftliche Qualifikationen verfügen.
Ergänzend zu den Lehrkräften hat sich – vor allem im Bereich der Grund- und Mittelschulen – seit den 2010er Jahren ein weiterer Personalkörper herausgebildet: pädagogisches Personal, das in Bereichen wie Betreuung, Förderung, Neigungsangeboten und Unterstützung eingesetzt wird. Typische Einsatzbereiche sind die schulischen Ganztagsangebote, die Inklusion (Schulbegleitung), die Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (Drittkräfte) sowie die sozialpädagogische Unterstützung (Jugendsozialarbeit an Schulen Schulsozialarbeit), Kooperationsprojekte im außerschulischen Bildungsträgern im sozialräumlichem Umfeld der Schulen (z. B. Sport).
Während der Corona-Pandemie wurden überdies Teamlehrkräfte eingesetzt, die jedoch ebenfalls keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen, sondern im Team mit einer voll ausgebildeten Lehrkraft tätig sind.
Alle eben genannten pädagogischen Kräfte unterrichten jedoch nicht eigenverantwortlich.
An staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Bayern arbeiteten im Schuljahr 2022/23 je nach Schulart 42 bis 67 Prozent aller Lehrkräfte in Teilzeit. Hohe Teilzeit-Quoten sind nicht überraschend. So sind beispielsweise 91 Prozent der Lehrkräfte an staatlichen Grundschulen weiblich. Nach wie vor tragen in Deutschland die Frauen die Hauptlast der Familienarbeit. Diese Tatsache betrifft nicht nur den schulischen Sektor, sondern lässt sich gesamtgesellschaftlich und branchenübergreifend feststellen. Bayern ist ein familienfreundliches Land – an diesem Anspruch muss sich auch der Freistaat als Arbeitgeber messen lassen.
Stand: 30. Juli 2024