Sei es die Anreise zu einer Fortbildung oder die Begleitung bei einer Klassenfahrt – bei Dienstreisen entstehen regelmäßig Kosten, für die grundsätzlich ein Anspruch auf Reisekostenvergütung besteht.
Reisekostenerstattung
Alle Beschäftigten des Freistaats Bayern haben bei Dienstreisen und Dienstgängen Anspruch auf Gewährung einer Reisekostenvergütung (Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Reisekostengesetz). Diese richtet sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des fachlich zuständigen Landesamts für Finanzen.
Unfälle mit privaten Kraftfahrzeugen
Zwischen dem Freistaat Bayern und der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, besteht zugunsten der Bediensteten des Freistaates Bayern als Versicherte ein Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) im Sinne einer Fahrzeugvollversicherung ohne Selbstbeteiligung. Der Vertrag gewährt den Bediensteten nach Maßgabe der dort genannten Bestimmungen Versicherungsschutz für Sachschäden an nicht im Eigentum des Freistaates Bayern stehenden Fahrzeugen, welche von den Bediensteten aus triftigen Gründen zur Durchführung einer Dienstfahrt benutzt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, über die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH den Schaden über das Werkstattnetz der Innovation Group reparieren zu lassen.
Ergänzende Rabattverlustversicherung
Die Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, bietet ergänzend zur DFFV eine Rabattverlustversicherung (RVV) nach Maßgabe der zwischen dem Freistaat Bayern und der Basler Securitas Versicherungs-AG, vertreten durch die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, abgeschlossenen Rahmenvereinbarung über eine Rabattverlustversicherung an. Versichert ist der Vermögensschaden, der entsteht, wenn wegen eines während einer Dienstfahrt verursachten Haftpflichtschadens der Beitragssatz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angehoben wird (Rabattverlust).
Der Jahresbeitrag beläuft sich derzeit auf EUR 16,48 (inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer).
Die Rabattverlustversicherung ist nach eigener Einschätzung des Bediensteten privat abschließbar.
Unfälle mit Dienstfahrzeugen
Zuständig für die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist grundsätzlich das Landesamt für Finanzen und für das sog. konzentrierte Verfahren speziell die Dienststelle Augsburg. Hierzu sowie zu weiteren Fragen bzgl. Verkehrsunfällen mit staatlichen Fahrzeugen, z.B. der Selbstversicherung des Freistaats Bayern und einem evtl. Rückgriff beim Fahrer, hat das Landesamt für Finanzen verschiedene Informationen und Formulare zusammengestellt.
Stand: 17. Juli 2024