Bewerbungsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Bewerbungsverfahren der „Freien Bewerbung“ zusammengefasst.

Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst im Rahmen einer „Freien Bewerbung“ ist jeweils nur zum Schuljahresbeginn im September möglich. Sie erfolgt in digitaler Form durch Übermittlung eines Online-Formulars von Mitte Februar bis 30. April des jeweiligen Jahres. Das Online-Portal ist nur in diesem Zeitraum geöffnet.

Die Registrierung für das laufende Bewerbungsverfahren als „Freier Bewerber“ erfolgt unter Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse; die Bewerber erhalten dann per E-Mail ein Kennwort. Damit erfolgt die Anmeldung im Online-Portal, wo die notwendigen Daten eingegeben werden und die erforderlichen Anlagen hochgeladen werden können. Es erfolgt keine längerfristige Speicherung Ihrer Daten auf dem Server des Staatsministeriums.


FAQs zur Freien Bewerbung: Häufig gestellte Fragen

Im Online-Portal zur Freien Bewerbung werden relevante personenbezogene Daten abgefragt.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen hochzuladen (Es ist zu beachten, dass der Dateiname von Anlagen nur aus einem Wort besteht und bis auf den Punkt vor dem Dateitypen keine Sonderzeichen enthält (z. B. Lebenslauf.pdf, Staatsexamen1.pdf)):

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse von 1. und 2. Staatsexamen
  • Sportlehrkräfte: Nachweise über aktuelle Kurse in Erster Hilfe und Rettungsschwimmen (nicht älter als drei Jahre)
  • Religionslehrkräfte: Missio bzw. Vocatio
  • Freigabeerklärung bzw. Kündigungsnachweis, sofern notwendig Allgemeine Hinweise

Lehrkräfte mit in Bayern erworbener Lehramtsbefähigung

Im Online-Portal wird Ihre achtstellige (VIVA) Personalnummer abgefragt. Diese finden Sie auf Ihren Bezügemitteilungen aus dem Vorbereitungsdienst. Sie beginnt mit der Ziffer 9 oder mit der Ziffer 4.

Lehrkräfte mit außerhalb Bayerns innerdeutsch erworbener Lehramtsbefähigung

Siehe Bewerberinnen und Bewerber mit außerhalb Bayerns innerdeutsch erworbener Lehramtsbefähigung

Nach der ersten Übermittlung einer Freien Bewerbung sind Änderungen der eingegebenen Daten im Online-Portal nur innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen möglich.

Im Anschluss daran ist eine Änderung und Vervollständigung der Bewerbung nur postalisch bis 20. Juni eines Jahres unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Fächerverbindung und dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Gymnasialdienst“ an folgende Postanschrift möglich:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

80327 München

Sobald Ihre Unterlagen geprüft sind, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung bzw. eine Aufforderung zum Nachreichen von Unterlagen bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen auf dem Postweg. Aufgrund der Fülle der Bewerbungen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten Sie bis Mitte Juni noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner:

Erstbewerbungen von Lehrkräften mit außerhalb Bayerns innerdeutsch erworbener Lehramtsbefähigung

Die online übermittelten Bewerbungsunterlagen werden erst geprüft, wenn die beglaubigten Kopien der Zeugnisse auf dem Postweg eingegangen sind.

Ein Rückzug der Bewerbung bedarf der Schriftform und ist unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Fächerverbindung und dem Stichwort „Freie Bewerbung für den bayerischen Gymnasialdienst“ an folgende Postanschrift zu richten:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

80327 München

In der Schuldatenbank erhalten Sie einen Überblick über alle staatlichen Gymnasien. Eine Einstellung an den Kollegs sowie der Gesamtschule Hollfeld ist ebenfalls möglich.

Erweiterte Suche

Eine einsehbare Liste mit freien Stellen gibt es nicht. In Bayern gibt es im Bereich der staatlichen Gymnasien ein zentrales Einstellungsverfahren. Hierfür übermitteln die einzelnen Schulleitungen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus Mitte Mai die fächerspezifischen Personalbedarfe.

Die Vergabe der Planstellenangebote erfolgt entsprechend des Bedarfs und der sozialen Kriterien der Bewerberinnen und Bewerber.

Haben Schulen Bedarf in einer bestimmten Fächerverbindung, werden bevorzugt Versetzungswünsche bereits im staatlichen Gymnasialdienst in Bayern beamteter oder unbefristet tarifbeschäftigter Lehrkräfte (ggf. auch im Anschluss an eine Beurlaubung) berücksichtigt. Folglich stehen im Einstellungsverfahren die Schulen zur Verfügung, deren Bedarf nicht bereits durch Versetzungswillige gedeckt wurde.

Sowohl innerhalb des Versetzungsverfahrens als auch innerhalb des Einstellungsverfahrens werden Ortswünsche nach sozialen Kriterien der Versetzungs- bzw. Einstellungswilligen berücksichtigt. Somit wird dem sozialen Anspruch staatlichen Handelns bestmöglich Rechnung getragen. Diese Kriterien sind durch Beschluss des Bayerischen Landtags vorgegeben. Dabei wird folgende Reihung vorgenommen: An erster Stelle stehen Verheiratete mit Kind, an zweiter Stelle Verheiratete ohne Kind und an dritter Stelle die Gruppe der ledigen Lehrkräfte. Bei den Verheirateten mit Kind wird zusätzlich noch nach der Zahl der Kinder unterschieden. Die Ortswünsche unverheirateter Lehrkräfte mit Kindern werden wie diejenigen von verheirateten Lehrkräften mit Kindern behandelt, wenn auf diese Weise die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann.

Bei mehreren konkurrierenden Bewerberinnen bzw. Bewerbern innerhalb der genannten Gruppen finden weitere Kriterien wie attestierte Schwerbehinderung, Pflege von nahen Familienangehörigen oder die in den Staatsprüfungen erzielten Leistungen Berücksichtigung.

Eine Kontaktaufnahme mit Schulleitungen vor Ort zur Klärung des Bedarfs ist möglich.

Für die Neueinstellungen müssen die Prüfungsergebnisse des laufenden Prüfungsjahrgangs abgewartet werden; daher werden die Einstellungsangebote Mitte Juli unterbreitet. Die Lehrerbedarfsprognose gibt Auskunft zu gegenwärtigen und künftigen Einstellungschancen . Persönliche Auskünfte zu individuellen Einstellungschancen sind generell nicht möglich.

Sofern Ihnen eine Planstelle angeboten werden kann, wird im Rahmen der Einstellung geprüft, ob alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllt sind.

Die Altersgrenze für Neuverbeamtungen liegt gem. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG bei 45 Jahren. Für Lehrkräfte über 45 Jahre wird im Falle eines Stellenangebots eine Einstellung in einem unbefristeten tarifrechtlichen Angestelltenverhältnis geprüft.

Eine Einstellung in den staatlichen Gymnasialdienst ist im Regelfall im Statusamt A13 vorgesehen. Sofern Sie über eine hinreichend lange Vordienstzeit im öffentlichen Schuldienst und über ausreichend gute dienstliche Beurteilungen verfügen, kann bei Versetzung im Fall eines staatlichen Übernahmeangebots eine Übernahme in der Besoldungsstufe A14 in Betrachtung des Einzelfalls geprüft werden.

Dagegen ist das Statusamt A15 untrennbar mit der Ausübung zusätzlicher Aufgaben im Rahmen einer Funktionsübernahme verbunden, die weit über die reguläre Erteilung von Unterricht hinausgeht und der daher eine hoheitliche oder schultragende Bedeutung zukommt. Hierzu schreiben die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zwingend eine Vergabe nach Befähigung, Eignung und Leistung der Bewerberinnen und Bewerber auf eine solche Funktionsstelle voraus. Aus Gleichbehandlungsgründen bedarf es dabei einheitlicher Bewertungsmaßstäbe als Entscheidungsgrundlage bei der Besetzung von Funktionsstellen, weshalb sich entsprechende Ausschreibungen bewusst nur an staatliche Lehrkräfte richten, deren Leistungen nach den einheitlichen Beurteilungsrichtlinien des Freistaats Bayern eingeordnet wurden und dadurch untereinander vergleichbar sind. Außenbewerbungen mit Beurteilungen anderer Dienstherren können nicht einbezogen werden.

Zudem setzt die Beförderung ins Statusamt A15 eine Bewährung in den damit verbundenen und übernommenen Aufgaben voraus. Allein aus diesem Grund kann nicht unmittelbar bei Einstellung – selbst wenn zu diesem Zeitpunkt eine Funktion im Staatsdienst aufgenommen würde – das Statusamt A15 festgesetzt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die ein Einstellungsangebot ablehnen, erhalten in der Regel zum selben Einstellungstermin kein zweites Angebot. Eine erneute Bewerbung ist dann erst wieder zum folgenden Septembertermin im Rahmen einer erneuten Freien Bewerbung möglich. Durch eine Ablehnung entstehen keine Nachteile für folgende Bewerbungen.

Für weitere Fragen zur Freien Bewerbung können Sie sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen im Staatsministerium für Unterricht und Kultus wenden:

Freie Bewerbung (A-K):

OStRin Bernadette SeipelRef. VI.7
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Telefon:+498921862286
Fax:
Web:

Ansprechpartnerin Freie Bewerbung

Freie Bewerbung (L-Z):

OStR Christian SailerRef. VI.7
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Telefon:+498921862554
Fax:
Web:

Ansprechpartner Freie Bewerbung


Bewerberinnen und Bewerber mit außerhalb Bayerns innerdeutsch erworbener Lehramtsqualifikation

Von Erstbewerbern sind zusätzlich zur Online-Bewerbung folgende Dokumente in Papierform (Adresse s. oben) vorzulegen:

  • die außerbayerischen Prüfungszeugnisse in amtlich beglaubigter1 Kopie,
  • falls Einzelnoten nicht im Zeugnis erkennbar sind: ein Nachweis der Einzelnoten (1. Hauptfach, 2. Hauptfach, schriftliche Hausarbeit und Erziehungswissenschaften – nach Möglichkeit in Form von Dezimalnoten) oder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes mit auf zwei Dezimalstellen berechneten Noten.

Bei Vorliegen einer vorläufigen beglaubigten Bescheinigung über das Ergebnis der außerbayerischen Zweiten Staatsprüfung erfolgt zunächst die Aufnahme in das Bewerbungsverfahren. Allerdings ist zu beachten: Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss bis zum 20. Juni auf dem Postweg vorgelegt werden.

Kann bis dahin nur eine vorläufige beglaubigte Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung vorgelegt werden, so ist eine amtlich beglaubigte1 Zeugniskopie unmittelbar nach Erhalt des Zeugnisses nachzureichen, da deren Vorlage notwendige Voraussetzung für eine rechtskräftige Einstellung ist.

Bei Masterabschlüssen:

  • Bachelorzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht
    (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
  • Masterzeugnis mit Fächer- und Notenübersicht (transcript of records (Fach I und Fach II)) in amtlich beglaubigter1 Fotokopie des Originals
  • Genaue Angaben zum Studienverlauf in einfacher Fotokopie:
  • Studienordnung Bachelor (Fach I)
  • Studienordnung Master (Fach I)
  • Studienordnung Bachelor (Fach II)
  • Studienordnung (Master Fach II)

Zweit- und Folgebewerber beachten bitte:

Bei Folgebewerbungen ist ein erneutes Einreichen der außerbayerischen Prüfungszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie nicht erforderlich.

___________________________________

1 Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: in der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden staatlichen Behörden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Schulen o.ä.). Der Beglaubigungsvermerk von Behörden in der Bundesrepublik Deutschland lautet grundsätzlich wie folgt: „Die Übereinstimmung der vorstehenden/umstehenden Kopie mit dem Original des (Name des Zeugnisses) wird hiermit amtlich beglaubigt.“

Der Beglaubigungsvermerk muss von der Behörde mit Datum, Unterschrift und Dienstsiegel versehen sein. Besteht die Ablichtung aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Es kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Dabei ist zu überprüfen, ob der Name des Zeugnisinhabers auf jeder Seite des Originals steht. Falls nicht, muss der Name in den jeweiligen Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden.

Von Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Fach Religionslehre ist eine kirchliche Unterrichtsbevollmächtigung für Bayern vorzulegen. Bei Fragen, die die kirchliche Unterrichtsbevollmächtigung für Bayern betreffen, gibt das Katholische Schulkommissariat (Dachauer Str. 50, 80335 München, Tel 089 552529-0) bzw. das Evangelische Landeskirchenamt (Katharina-von-Bora-Straße 11-13 (vormals Meiserstr. 11-13), 80333 München, Tel. 089 5595-290) Auskunft.

Für die Überprüfung der Lehramtsqualifikation im Fach Sport benötigt das Staatsministerium folgende Unterlagen:

  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in den Grundsportarten (Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball, Volleyball), d. h.: Zeugnis bzw. Leistungskarte mit Einträgen über die Belegung der Praxisfächer, erzielte Leistungen, Lehrgänge und ggf. Scheine, soweit sie Aufschluss über Inhalte und Ablauf der Ausbildung geben oder Ersatznachweise, z.B. Bestätigung der Ausbildungsstätte oder eine Fachübungsleiter-Lizenz, die in einer Grundsportart abgelegt wurde;
  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in Erster Hilfe und im Rettungsschwimmen (Rettungsschwimmabzeichen Silber; möglichst: Urkunde der Wasserrettungsorganisation);
  • Nachweise über eine jeweils erfolgreich absolvierte Ausbildung in weiteren Sportarten bzw. Sportbereichen (z.B. Wahlfächer, Sportförderunterricht, alpiner Skilauf, Eislauf);
  • Prüfungs-/Studienordnung (ggf. Studienbuch), soweit sie Aufschluss über Inhalte und Ablauf des Studiums geben.

Die Anerkennung außerhalb Bayerns innerdeutsch erworbener Abschlüsse wird stets im Rahmen der Freien Bewerbung nach Eingang der beglaubigten Kopien der lehramtsbezogenen Qualifikationsnachweise geprüft. Eine Anerkennung außerhalb des Bewerbungsverfahrens ist nicht notwendig.


Allgemeine Hinweise

Bewerberinnen und Bewerber, die Beamtin bzw. Beamter in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland sind oder sich in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, benötigen eine Freigabeerklärung (Gültigkeit bis mindestens 30. Juni dieses Jahres). Die Freigabeerklärung kann als eingescanntes Dokument hochgeladen werden. Freigabeerklärungen für das Ländertauschverfahren können für das Einstellungsverfahren in den gymnasialen Schuldienst nicht akzeptiert werden. Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die im Falle der Annahme eines staatlichen Angebots nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden. Ein staatliches Angebot, das dieser Regelung widerspricht, ist ungültig und führt daher nicht zur Einstellung.

Bewerberinnen und Bewerber, die beim Freistaat Bayern bspw. im Rahmen einer Zweitqualifizierung für Grund-, Mittel- oder Förderschulen verbeamtet sind, benötigen keine Freigabeerklärung.

Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes geringer als die in Bayern geforderten 21 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 21 Monaten entspricht, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.



Einstellung außerhalb des bayerischen staatlichen Gymnasialdienstes

Mit einer „Freien Bewerbung“ wird ein Gesuch um Übernahme in den staatlichen Schuldienst gestellt. Derzeit sind von ca. 400 bayerischen Gymnasien ca. 100 nichtstaatlich, d. h. sie stehen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren bei anderen Schulträgern:

Stand: 03. Januar 2025

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