Lehrkräfte sitzen am Tisch
Nach dem gymnasialen Lehramtsstudium folgt der Vorbereitungsdienst in Studienseminaren ©alvarez - istock.com

Ihre Ausbildung zur Gymnasiallehrkraft erfolgt in zwei Phasen:

Im Lehramtsstudium erwerben Sie eine theoretisch fundierte, wissenschaftliche Vorbildung in den Fächern Ihrer Fächerverbindung und Erziehungswissenschaften. Bei uns in Bayern schließen Sie dieses Studium mit der Ersten Lehramtsprüfung ab. Bei hohem Lehrkräftebedarf kann diese erste Phase der Ausbildung ggf. im Rahmen von Sondermaßnahmen durch andere universitäre Studiengänge und Abschlüsse ersetzt werden.

In der zweiten Phase Ihrer Ausbildung erhalten Sie im Vorbereitungsdienst an Seminar- und Einsatzschulen eine darauf aufbauende, überwiegend schulpraktische Ausbildung. Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erlangen Sie die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien.

Hier erhalten Sie einen Einblick in Ihre Einstellungsaussichten mit erworbener Lehramtsbefähigung und die Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an einem Gymnasium.


Studium

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien ist die erste Phase auf dem regulären Weg, Lehrerin oder Lehrer an einem Gymnasium zu werden. Es umfasst

  • das Studium des Fachs Erziehungswissenschaften,
  • das vertiefte Studium der Fächerverbindung,
  • eine schriftliche Hausarbeit und
  • entsprechende Praktika.

Mögliche Fächerverbindungen für das Lehramt an Gymnasien ( Rechtsgrundlage ):

Biologie, Chemie

Biologie, Englisch

Biologie, Informatik

Biologie, Physik

Chemie, Englisch

Chemie, Geographie

Chemie, Informatik

Chemie, Mathematik

Chemie, Physik

Deutsch, Englisch

Deutsch, Französisch

Deutsch, Geographie

Deutsch, Geschichte

Deutsch, Latein

Deutsch, Mathematik

Deutsch, Musik

Deutsch, Religionslehre

Deutsch, Philosophie/Ethik

Deutsch, Politik und Gesellschaft

Deutsch, Sport

Englisch, Französisch

Englisch, Geographie

Englisch, Geschichte

Englisch, Informatik

Englisch, Italienisch

Englisch, Latein

Englisch, Mathematik

Englisch, Musik

Englisch, Philosophie/Ethik

Englisch, Physik

Englisch, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Englisch, Religionslehre

Englisch, Russisch

Englisch, Politik und Gesellschaft

Englisch, Spanisch

Englisch, Sport

Englisch, Wirtschaftswissenschaften

Französisch, Geographie

Französisch, Geschichte

Französisch, Latein

Französisch, Spanisch

Geographie, Physik

Geographie, Wirtschaftswissenschaften

Geschichte, Latein

Griechisch, Latein

Informatik, Mathematik

Informatik, Physik

Informatik, Wirtschaftswissenschaften

Kunst (Doppelfach)

Latein, Mathematik

Latein, Musik

Latein, Philosophie/Ethik

Latein, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Latein, Religionslehre

Latein, Sport

Mathematik, Musik

Mathematik, Philosophie/Ethik

Mathematik, Physik

Mathematik, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Mathematik, Religionslehre

Mathematik, Sport

Mathematik, Wirtschaftswissenschaften

Musik (Doppelfach)

Religionslehre, Sport

  • Das 8-wöchige Betriebspraktikum soll Ihnen einen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Sie können es in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im In- oder Ausland ableisten.
  • Das Orientierungspraktikum dient in der Regel der Überprüfung der persönlichen Eignung für den verantwortungsbewussten Umgang mit Kindern und Jugendlichen und dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht der Lehrkraft. Sie sollen damit einen ersten Eindruck erhalten, welche Anforderungen mit dem Beruf einer Lehrkraft verbunden sind. Als Abiturientin oder Abiturient können Sie das Praktikum bereits nach der erfolgreichen Ablegung Ihrer letzten Abitureinzelprüfung beginnen. Das Orientierungspraktikum hat eine Dauer von 3 bis 4 Wochen (falls Sie das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik anstreben, ist eine Dauer von 4 Wochen vorgeschrieben). Mindestens eine Woche des Praktikums absolvieren Sie an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum. Wir empfehlen dringend die Bearbeitung eines Online-Eignungstests und der Besuch der Eignungsberatungsangebote an den Universitäten sowie das Informieren über den künftigen Lehrerbedarf.
  • Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum lernen Sie während des Studiums die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen. Dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden. Gegen Ende des Praktikums führen Sie mit Ihrer Betreuungslehrkraft ein ausführliches Beratungsgespräch.
  • Das einsemestrige studienbegleitende fachdidaktische Praktikum findet während des Semesters einmal pro Woche an einer Schule des Lehramts statt. Es umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf eines der gewählten Unterrichtsfächer bzw. vertieft studierten Fächer. Das Praktikum ist mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Universität verbunden. In diesem Praktikum lernen Sie die Tätigkeit einer Lehrkraft im Fachunterricht kennen und erhalten – auch durch eigene Unterrichtsversuche – Einblicke in die fachspezifische Planung und Analyse von Unterricht. Auch am Ende des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums findet ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Praktikumslehrkraft statt.

Bitte besuchen Sie die Internetseite des Praktikumsamts der Region, in der Sie das jeweilige Praktikum durchführen wollen. Sie finden dort insbesondere Informationen zur Vereinbarung/Anmeldung und Kontakte für eine direkte Beratung.

Weitere Regelungen zu den Praktika:

Erste Staatsprüfung

Die Erste Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Erste Lehramtsprüfung) besteht aus der Ersten Staatsprüfung und studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Studienmodulen (Modulprüfungen). Die Erste Staatsprüfung wird einheitlich abgehalten, die Modulprüfungen führen die Hochschulen selbstständig und in eigener Verantwortung durch.

Mit dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung stehen Ihre fachliche Eignung für den Vorbereitungsdienst und für das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ohne zeitliche Begrenzung fest.

Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung

Der zweijährige Vorbereitungsdienst ist die zweite - vor allem schulpraktische - Phase Ihrer Ausbildung zur Lehrkraft. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien kann jeweils zum Schulhalbjahr, also im Februar oder September begonnen werden.

Am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes werden Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf mit den entsprechenden Rechten und Pflichten ernannt. Sie sind damit Studienreferendarin bzw. Studienreferendar. Während des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Zweite Staatsprüfung ab.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:

  • Im ersten Ausbildungsabschnitt (1. Halbjahr) werden Sie an der Schule ausgebildet, an der Ihr Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule). Falls organisatorisch nicht anders möglich, kann ein Teil der Ausbildung auch an einer weiteren Schule stattfinden (Teilausbildungsschule).
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt (2. und 3. Halbjahr) werden Sie einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind grundsätzlich staatliche bayerische Gymnasien. Dort unterrichten Sie Ihre Klassen, unterstützt von einer Betreuungslehrkraft pro Fach, eigenverantwortlich. So lernen Sie den Alltag als Lehrkraft noch besser kennen, gewinnen Sicherheit im Unterrichten und können Ihre pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen anwenden und erweitern. Mit Ihren Seminarlehrkräften bleiben Sie unter anderem über Seminartage in Kontakt.
  • Im dritten Ausbildungsabschnitt (4. Halbjahr) kehren Sie an Ihre Seminarschule zurück und schließen Ihre Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung ab.

Ausbildungselemente sind insbesondere:

  • Hörstunden (Unterrichtsbesuche bei anderen Lehrkräften)
  • Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
  • Unterricht in fest zugeteilten Klassen
  • Unterstützung durch Beratungslehrkräfte
  • Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
  • Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
  • Praktika und Übungen in bestimmten Fächern (z.B. Biologie, Chemie, Informatik, Physik)
  • Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
  • Veranstaltungstage während des zweiten Ausbildungsabschnitts an der Seminarschule (Seminartage)

Für Ihre Ausbildung sind vor allem

  • der Seminarvorstand (Schulleiterin oder Schulleiter der Seminarschule),
  • Seminarlehrkräfte (Lehrkräfte der Seminarschule, die Sie unter anderem in Fachsitzung und allgemeinen Sitzungen ausbilden),
  • Betreuungslehrkräfte (erfahrene Lehrkräfte, die Sie bei der Arbeit in Ihren Klassen beraten),
  • die Schulleitung der Einsatzschule

verantwortlich. Auch im kollegialen Miteinander der Lehrkräfte werden Sie Unterstützung finden.

Währende des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ab. Dazu gehören folgende Prüfungsteile:

  • eine Prüfungslehrprobe (benotete Unterrichtsstunde) pro Ausbildungsabschnitt
  • schriftliche Hausarbeit im zweiten Ausbildungsabschnitt
  • Kolloquium (Prüfung über Fallbeispiel aus dem Bereich Pädagogik/Psychologie) im dritten Ausbildungsabschnitt
  • mündliche Prüfungen im dritten Ausbildungsabschnitt (Didaktik eines jeden Fachs der Fächerverbindung bzw. des Doppelfachs, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der Staatsbürgerlichen Bildung)
  • Gutachten über Unterrichtskompetenz, Erzieherischen Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz

Mit Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erwerben Sie die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und dürfen die Bezeichnung „Lehramtsassessorin“ oder „Lehramtsassessor“ zu führen.

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich mit folgenden Vorbildungen möglich:

  • bayerische Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
  • außerbayerische Prüfung, die im dortigen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien berechtigt
  • Hochschulprüfung, die zur Annahme einer Bewerbung auf eine Sondermaßnahme für das Lehramt an Gymnasien des Vorbereitungsdiensttermins geführt hat

Für den Vorbereitungsdiensttermin Februar 25/27 (Beginn am 17.02.2025) können Sie sich abhängig von Ihrer Vorbildung in folgenden Anmeldezeiträumen anmelden:

VorbildungAnmeldezeitraum
bayerische Erste Lehramtsprüfung17.07.2024 - 17.09.2024
außerbayerische Prüfung für das Lehramt

17.07.2024 - 17.09.2024

angenommene Bewerbung auf eine Sondermaßnahme18.10.2024 - 08.11.2024

Bewerberinnen und Bewerber mit Vorbildung bayerischer Erster Lehramtsprüfung oder außerbayerischer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien können sich jeweils 7 bis 5 Monate vor Vorbereitungsdienstbeginn anmelden.

Gehen Sie bei der Anmeldung wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie unter Formularserver Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ein Anmeldeformular (PDF).
  2. Drucken, prüfen und unterschreiben Sie das Anmeldeformular an allen notwendigen Stellen.
  3. Senden Sie das Anmeldeformular und darin genannte weitere Unterlagen postalisch (vorzugsweise per Einschreiben) an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Markplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen

Telefon:
Fax:
Web:

Im bayerischen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien werden regulär nur die in § 59 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aufgeführten Fächerverbindungen ausgebildet.

Wenn Ihre Fächerverbindung davon abweicht, prüfen wir nach Ihrer Anmeldung zum Vorbereitungsdienst, ob aufgrund besonderen Bedarfs in Ihrer Fächerverbindung trotzdem eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst und eine Ablegung der Zweiten Staatsprüfung möglich ist. Wir informieren Sie schriftlich über das Ergebnis der Einzelfallprüfung.

Außerdem benötigen Sie für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst einen Bescheid über die Anerkennung Ihres Abschlusses:

Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig. Sie können sich jedoch bereits zum Vorbereitungsdienst anmelden, bevor Ihnen der Bescheid über die Anerkennung vorliegt.

Sie haben weder eine bayerische Erste Lehramtsprüfung noch eine außerbayerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt und wollen am Vorbereitungsdienst teilnehmen?

Unter Sondermaßnahmen für das Lehramt an Gymnasien erfahren Sie, ob derzeit Sondermaßnahmen für den Quereinstieg angeboten werden und wie Sie sich bewerben können.

Sie können sich erst zum Vorbereitungsdienst anmelden, wenn Ihre Bewerbung angenommen wurde.

Ohne Anmeldung können Sie auch bei angenommener Bewerbung nicht am Vorbereitungsdienst teilnehmen.

Unterlagen, die Sie bereits bei der Bewerbung eingereicht haben, werden bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst weiter gegeben. Sie müssen diese Unterlagen nicht erneut einreichen.

FAQs zur Anmeldung und Zulassung

Das unterschriebene Anmeldeformular kann nicht nachgereicht werden, die anderen Unterlagen schon.

  • Bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im Februar bitten wir Sie um eine vollständige Einreichung aller im Anmeldeformular genannten Unterlagen bis spätestens 01.12. des Vorjahres.
  • Bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im September bitten wir Sie um die vollständige Einreichung aller Unterlagen bis spätestens 01.07. des Jahres.

Um eine unmittelbare Bestätigung darüber zu erhalten, wann Ihr Anmeldeformular in unserem Prüfungsamt eingegangen ist, empfehlen wir den Versand per Einwurf-Einschreiben.

Nach der Verarbeitung Ihrer Anmeldung, senden wir Ihnen außerdem eine Anmeldebestätigung für Ihre Unterlagen zu.

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung prüfen wir im Zulassungsverfahren, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst erfüllen. Zu diesen gehören:

  • nachgewiesene Vorqualifikation (bestandene Erste Lehramtsprüfung, Außerbayerische Prüfung für das Lehramt und Bescheid über Anerkennung, angenommene Bewerbung für eine Sondermaßnahme des Vorbereitungsdiensttermins)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
  • keine Eintragungen im Bundeszentralregister, die einer Tätigkeit als Lehrkraft entgegenstehen (wir holen die entsprechende Auskunft direkt ein)
  • Einreichung aller im Anmeldeformular genannten weiteren Unterlagen

Da viele Gesundheitsämter keine kurzfristigen Termine vergeben können, vereinbaren Sie am besten unmittelbar nach Erstellung des Anmeldeformulars mit dem Gesundheitsamt Ihres Wohnorts einen Termin. Die Untersuchung selbst darf frühestens sechs Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgen.

Das Anmeldeformular enthält den dafür notwendigen Untersuchungsauftrag.

Ja, bei der Anmeldung können Sie bis zu drei Ortwünsche und eine Begründung (z. B. Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen) angeben. Sie finden außerdem Informationen wo welches Fach voraussichtlich ausgebildet wird. Bitte beachten Sie dies bei der Auswahl Ihrer Ortswünsche.

Bei der Festlegung der Seminarschule versuchen wir, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Inwieweit dies möglich ist, hängt unter anderen von den Angaben anderer Bewerberinnen und Bewerber, den Bewerberzahlen der verschiedenen Fächerverbindungen und der endgültigen Festlegung der Seminarstandorte in den einzelnen Fächern ab.

Wir ermöglichen Absolventinnen und Absolventen der bayerischen Ersten Lehramtsprüfung eine direkte Fortsetzung der Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst. Eine Verteilung der zum Vorbereitungsdienst angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten auf die einzelnen Seminarschulen ist erst möglich, wenn die Prüfungsergebnisse der vorausgehenden Ersten Staatsprüfung größtenteils feststehen, da ansonsten die Seminargrößen weitestgehend zufällig wären oder Sozialkriterien wie die Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen nicht gerecht berücksichtigt werden könnten.

Die formale Zulassung und Ihre Seminarschule teilen wir Ihnen im sogenannten Zuweisungsschreiben schriftlich mit. Wenn Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben, können Sie mit einem Eintreffen des Schreibens spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn rechnen. Wenn möglich, versenden wir die Schreiben natürlich auch früher.

Im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erhalten Studienreferendarinnen bzw. -referendare grundsätzlich die Bezüge in Höhe des Anwärtergrundbetrags der Besoldungsgruppe A 13+Z; ggf. werden Familienzuschläge gewährt. Mit diesen Bezügen sind zehn Unterrichtsstunden wöchentlicher Unterrichtseinsatz abgegolten. Darüber hinaus können Studienreferendarinnen und Studienreferendare während des zweiten Ausbildungsabschnittes zu einem Unterrichtseinsatz von insgesamt bis zu 17 Wochenstunden verpflichtet werden. Davon sind 10 Wochenstunden mit den Anwärtergrundbezügen abgegolten, 7 Wochenstunden werden gesondert vergütet.

Nähere Informationen zur Höhe der Besoldung sind zuständigkeitshalber über das Landesamt für Finanzen in Bayern zu erhalten. Rechtsgrundlage mit weiteren Informationen ist Abschnitt 5 Bayerisches Besoldungsgesetz.

FAQs für Studienreferendarinnen und Studienreferendare im Vorbereitungsdienst

Ja, Sie werden von Ihrer Seminarschule rechtzeitig das notwendige Formblatt und Erläuterungen erhalten. Diese Unterlagen gibt Ihre Seminarschule auf dem Dienstweg an das Staatsministerium weiter.

Wie bei der Festlegung Ihrer Seminarschule wird versucht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Inwieweit dies möglich ist, hängt vor allem vom Lehrkräftebedarf in Ihrer Fächerverbindung an den einzelnen Schulen und den Angaben der anderen Studienreferendarinnen und Studienreferendaren ab.

Das Staatsministerium legt Ihre Einsatzschule direkt nach dem Einstellungsverfahren fest und informiert Sie über Ihre Seminarschule unmittelbar nach Abschluss der Planungen.

Für das erste Schulhalbjahr können Sie in der zweiten Julihälfte und für das zweite Schulhalbjahr in der zweiten Januarhälfte mit der Mitteilung rechnen.

Ja, ein Tausch der Einsatzschule ist grundsätzlich möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie finden eine Studienreferendarin oder einen Studienreferendar mit der gleichen Fächerverbindung und der gleichen Wochenstundenzahl, der die Einsatzschule mit Ihnen tauschen möchte. Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine Daten anderer Studienreferendarinnen und Studienreferendare an Sie weitergeben.
  • Sie geben einen formlosen Antrag auf dem Dienstweg über Ihre Seminarschule an den zuständigen Personalmitarbeiter im Staatsministerium weiter.
  • Der Tausch ist organisatorisch vor Beginn des Halbjahres möglich.

An der Einsatzschule unterrichten Sie in der Regel 17 Wochenstunden. Mit mehr Unterrichtsstunden können Sie nicht eingesetzt werden.

Wenn Sie minderjährige Kinder haben oder Angehörige pflegen, können Sie zusammen mit Ihren Ortswünschen die Teilnahme am sogenannten „familienfreundlichen Referendariat“ beantragen. Bei Genehmigung reduziert sich zu Ihrer Entlastung Ihr Unterrichtseinsatz auf genau 10 Wochenstunden, die finanziell bereits durch Ihre Anwärtergrundbezüge abgegolten sind. Gleiches gilt, wenn Sie einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 besitzen oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind .



Erweiterungsfächer

Sie können die Fächer Ihrer Fächerverbindung grundsätzlich durch die Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung in einem oder mehreren Erweiterungsfächern um weitere Fächer ergänzen. In einem dieser Erweiterungsfächer ist zusätzlich eine Ausbildung und Ablegung der Zweiten Staatsprüfung während des Vorbereitungsdienstes möglich. Es besteht jedoch keine Verpflichtung.

Eine Erweiterung Ihrer Fächerverbindung ist grundsätzlich sowohl begleitend zum Lehramtsstudium, nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung oder nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung möglich.

Wenn Sie über eine Sondermaßnahme zum Vorbereitungsdienst zugelassen wurden, ist eine Erweiterung Ihrer Fächerverbindung erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung möglich.

Mögliche Erweiterungen ( Rechtsgrundlage ):

  • vertieft studiertes Fach, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung oder Chinesisch, Polnisch, Tschechisch oder Türkisch ist
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
  • sonderpädagogische Qualifikation
  • pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft
  • Deutsch als Zweitsprache
  • fremdsprachliche Qualifikation
  • Medienpädagogik
  • Darstellendes Spiel
  • Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
  • Pädagogik bei Autismus-Spektrum-Störungen

Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die Außenstelle des Prüfungsamts an Ihrem Hochschulstandort!

Bestandene Erste Lehramtsprüfungen im Erweiterungsfach können positive Auswirkungen auf Ihre Einstellungschancen haben.

Nein, die Lehrbefähigung für ein Erweiterungsfach ergibt sich bereits aus der bestanden Ersten Lehramtsprüfung im Erweiterungsfach und der bestandenen Zweiten Staatsprüfung des gleichen Lehramts in einer Fächerverbindung. Es besteht keine Pflicht, die Zweite Staatsprüfung auch in einem Erweiterungsfach abzulegen.

Eine zusätzliche praktische Ausbildung in einem Erweiterungsfach während des Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung stärken jedoch Ihre praktische Basis für die Tätigkeit in dem Fach.

Eine bestandene Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann - abhängig von Fach und Einstellungstermin - zudem positive Auswirkungen auf Ihre Einstellungschancen haben. (siehe Einstellung).

Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann nur im Vorbereitungsdienst zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt werden.

Sie können entweder durch die entsprechenden Auswahlen bei der Erstellung des Anmeldeformulars zum Vorbereitungsdienst oder während des Vorbereitungsdienstes spätestens vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts formlos über den Seminarvorstand einen Antrag auf Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach stellen.

Mit Antragsstellung dürfen Sie an den Seminarveranstaltungen des Fachs teilnehmen. An der Einsatzschule unterrichten Sie dieses Erweiterungsfach nur dann, wenn uns vor dem jeweiligen Schulhalbjahr eine bestandene Erste Lehramtsprüfung oder die Anerkennung einer entsprechenden außerbayerischen Prüfung in diesem Fach vorliegt.

Sie können die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach (eine Prüfungslehrprobe, eine mündliche Prüfung) nur dann ablegen, wenn uns obiger Nachweis bis spätestens vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts vorliegt.

In folgenden Fächern ist eine Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach derzeit nicht möglich: Chinesisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Deutsch als Zweitsprache, fremdsprachliche Qualifikation, Medienpädagogik, Darstellendes Spiel, Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern.

Downloads für Seminarschulen

Weiterführende Informationen

Stand: 01. Oktober 2024

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