Bayerische Absolventen für das Lehramt an Realschulen, die direkt nach dem Zweiten Staatsexamen eine Übernahme in den bayerischen Staatsdienst anstreben, richten ihre Bewerbung mittels des an der Seminarschule erhältlichen Formblatts Bewerbungsformblatt Realschuldienst auf dem Dienstweg, d.h. über ihre Seminarschule, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. IV.3.

Nähere Informationen sowie den Bewerbungsschluss erhalten die Absolventen zeitnah (etwa Anfang Februar des Jahres, in dem sie ihre Ausbildung beenden) über ihre Seminarschule.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens für den staatlichen Realschuldienst werden zur Berücksichtigung von Ausbildungsverzögerungen durch Wehr- oder Zivildienst, Erziehungszeiten oder Pflegeleistungen sog. Quotenplätze eingerichtet. Erfüllt ein Bewerber die unten genannten Kriterien, kommt er grundsätzlich für den Erhalt eines Quotenplatzes in Frage („Quotenplatzberechtigung“). In diesem Fall wird geprüft, ob der Bewerber ohne die Verzögerung bei einem der betroffenen vorangegangenen Einstellungsterminen die erforderliche Note für die Einstellung in den staatlichen Realschuldienst erreicht hätte. Der Erhalt eines Quotenplatzes kann dazu führen, dass ein Bewerber ein Einstellungsangebot erhält, obwohl er die Einstellungsnote des aktuellen Jahrgangs nicht vorweisen kann. Da jedoch für jede Fächerkombination nur in begrenztem Umfang Quotenplätze zur Verfügung stehen und diese innerhalb der Gruppe der Quotenplatzberechtigten nach dem Leistungsprinzip vergeben werden, folgt aus der Quotenplatzberechtigung nicht zwingend die Einstellung zu den Bedingungen eines früheren Einstellungstermins.

Das Staatsministerium prüft für alle Bewerber ohne gesonderten Antrag eine Quotenplatzberechnung auf der Grundlage der mit dem Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst übermittelten Angaben.

§ 11a ArbPISchG und Art. 14 LlbG definieren drei Gruppen von Quotenplatzberechtigten:

(1) Wehr- und Zivildienstleistende,

  • deren Ausbildungsbeginn (Beginn des Studiums) nicht später als 6 Monate nach Beendigung des Wehr- bzw. Zivildiensts erfolgte und
  • die Studium und Referendariat in der Regelzeit (Regelstudienzeit Lehramt nicht vertieft: 7 Semester + 1 Semester Erste Staatsprüfung + 2 Jahre Referendariat) absolvierten und
  • deren Bewerbung um Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Referendariats erfolgte.

(2) Bewerber mit Erziehungszeiten,

  • deren Bewerbung um Einstellung sich nur aufgrund der Geburt („Mutterschutz") oder der Betreuung eines Kindes („Elternzeit") verzögert hat und
  • deren Ausbildung (Studium und/oder Referendariat) sich nach Beendigung des Mutterschutzes und/oder der Elternzeit um nicht mehr als 6 Monate verzögert hat und
  • deren Bewerbung um Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Referendariats oder innerhalb von 3 Jahren nach Geburt des Kindes erfolgte.

(3) Bewerber mit Pflegezeiten,

  • die ein ärztliches Gutachten mit dem Nachweis der Pflegebedürftigkeit und einen Nachweis der tatsächlichen Pflege vorlegen und
  • deren Bewerbung um Einstellung sich nur aufgrund der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen (insbesondere aus dem Kreis der Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Geschwister sowie volljährigen Kindern) verzögert hat und
  • deren Bewerbung um Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Referendariats erfolgte.

Nicht quotenplatzberechtigt sind insbesondere

  • Quereinsteiger und Bewerber im Rahmen von Sondermaßnahmen,
  • Bewerber, deren Ausbildung die Regelzeit überschritten hat; auch bei Promotion, Auslandsaufenthalt, Aufbau- bzw. Zweitstudium (z. B. Diplom oder Magister),
  • Bewerber, deren Ausbildung sich durch Tätigkeiten etwa beim THW oder im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres verzögerte,
  • Bewerber, die den Nachweis ihrer Quotenberechtigung nicht fristgerecht und dem Gesuch um Übernahme in den Staatsdienst beiliegend erbracht haben (vgl. Bewerbungsformblatt zur Übernahme in den staatlichen Realschuldienst),
  • Bewerber, die sich nicht zum nächstmöglichen Einstellungstermin nach ihrem Vorbereitungsdienst bewerben.

Anlagen zum Download

Schulsuche

Erweiterte Suche

Stand: 28. März 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Aktueller Prüfungsjahrgang

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.