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 Mein Name ist Corinna.

Ich habe vor kurzem die Sondermaßnahmen im Quereinstieg für das Lehramt Sonderpädagogik beendet und arbeite hier an einem Förderzentrum in München.

Ich habe Abitur in München gemacht und habe danach an der LMU Pädagogik auf den Abschluss Magister studiert und habe dann in einer Bildungsagentur hier auch in München in zwei verschiedenen Maßnahmen zur Berufsorientierung für SchülerInnen gearbeitet.

Ich habe mich für den Quereinstieg Sonderpädagogik entschieden, weil mir die schülerzentrierte Arbeit sehr wichtig ist und mir am Herzen liegt, wirklich die SchülerInnen in ihrer Individualität wahrzunehmen, ihren individuellen Förderbedarf sie darin zu unterstützen, zu begleiten.

Ich bin Michael.

Ich habe den Quereinstieg fürs Lehramt Sonderpädagogik gemacht.

Nach dem Abitur habe ich den Bachelor und Master in Erziehungswissenschaft studiert und dann noch ein zusätzliches Betriebswirtschaftstudium mit einem Master in Personalmanagement abgeschlossen.

Im folgenden Jahr habe ich dann für mich abgewägt, wo es genau hingehen soll und habe dann die Möglichkeit der Teamlehrkraft an einem Förderzentrum angenommen.

Während der Zeit als Teamlehrkraft habe ich dann festgestellt für mich, oh ja, mir gefällt es an einem Förderzentrum.

Der Vorteil für mich am Lehrerberuf ist die Mischung aus eigenverantwortlicher Arbeit und Arbeit im Team und das natürlich immer am Schüler ausgerichtet.

Ich habe im Referendariat im Rahmen der Sondermaßnahmen vor allem gelernt, was die Prinzipien guten Unterrichts sind, was für mich maßgebend war, was mir für den Quereinstieg wichtig war.

Ich würde lügen, wenn ich sage, dass es immer leicht war.

Es war teilweise herausfordernd.

Ich musste viel mir extra auch noch aneignen und habe Gott sei Dank viele Tipps und Hilfen bekommen von meinen KollegInnen und kann jetzt nach zwei Jahren sagen, dass ich sicher vor der Klasse stehe, dass ich viel Handwerkzeug habe, viele Methoden und definitiv weiß, was guten Unterricht ausmacht.

An Förderschulen werden derzeit besonders viele Lehrkräfte gebraucht. Daher werden verschiedene Sondermaßnahmen zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik oder zur Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst angeboten.

I. Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik (Sondermaßnahme)


Aufgrund des weiter bestehenden erhöhten Personalbedarfs an Förderschulen wird zum Schuljahr 2027/28 erneut eine Sondermaßnahme „Zugang Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik“ angeboten. Ziel der Sondermaßnahme ist der Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sondermaßnahme besuchen als Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf den zweijährigen Vorbereitungsdienst des Lehramts für Sonderpädagogik verbunden mit einer schulartspezifischen Qualifizierung und absolvieren die Zweite Staatsprüfung.

Nachfolgend können Sie sich über die aktuell angebotene Sondermaßnahme „Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik 2027-2029“ informieren.

Für die Sondermaßnahme zum Schuljahr 2027/28 können folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

Personen mit einem sonderpädagogischen bzw. pädagogischen Master-, Magister- oder Diplomabschluss einer Universität im Europäischen Hochschulraum (vgl. Full list - Treaty Office ) mit einer Mindeststudienzeit von acht Semestern; Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE nach Abschluss der Erstqualifikation

Personen mit einem pädagogischen Masterabschluss einer deutschen Hochschule für angewandte Wissenschaften mit einer Mindeststudienzeit von acht Semestern; Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE nach Abschluss der Erstqualifikation

Personen mit einem für das Lehramt für Sonderpädagogik geeigneten weiteren Master-, Magister- oder Diplomabschluss einer Universität im Europäischen Hochschulraum (vgl. Full list - Treaty Office ) mit einer Mindeststudienzeit von acht Semestern in einem Fach aus dem Fächerkanon: Deutsch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik, Englisch, Informatik, Biologie, Physik, Chemie, Geschichte, Sozialkunde oder Geographie, Musik, Kunst, Sport, Psychologie, Beruf und Wirtschaft; Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. ein Schuljahr mit mind. 13 UZE nach Abschluss der Erstqualifikation

Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung bzw. außerbayerischen Ersten Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen oder lehramtsbezogener Master of Education mit erworbener Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst in dem jeweiligen Bundesland innerhalb Deutschlands) für das Lehramt an Gymnasien; Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. vier Monate mit mind. 13 UZE nach Abschluss der Erstqualifikation

Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung bzw. außerbayerischen Ersten Staatsprüfung gem. Art. 2 BayLBG (Erstes Staatsexamen oder lehramtsbezogener Master of Education mit erworbener Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst in dem jeweiligen Bundesland innerhalb Deutschlands) für andere Lehrämter; Bewährungszeit: Unterrichtseinsatz an einer Förderschule für mind. ein Schuljahr mit mind. 13 UZE nach Abschluss der Erstqualifikation

Nicht zulassungsfähig sind lehramtsbezogene Masterabschlüsse einer bayerischen Universität sowie Erste Lehramtsprüfungen im Rahmen der Fach- und Förderlehrkräfteausbildung.

Sehr gute Deutschkenntnisse sind zwingend erforderlich, da Sie nach Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik im Anschluss an den Vorbereitungsdienst als Klassenlehrkraft in allen Fächern eingesetzt werden. Deutsch ist für Lehrkräfte für Sonderpädagogik Fach- und Unterrichtssprache.

Sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder der Hochschulabschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des deutschsprachigen Raums erworben wurde, ist grundsätzlich ein C2 Zertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass im Zweifelsfall trotz deutscher Staatsangehörigkeit ein Sprachnachweis gefordert werden kann.

Zur Teilnahme an der Sondermaßnahme müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zusätzlich für die Dauer des zweijährigen Vorbereitungsdienstes einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.

Für die Teilnahme an der Sondermaßnahme ist eine Bewährung an einem staatlichen oder privaten Förderzentrum in Bayern nachzuweisen. Dies ist zum einen als Grundlage für die Erstellung der Eignungsbestätigung durch die Schulleitung des Förderzentrums erforderlich, zum anderen sollen Sie sich in der Tätigkeit als Lehrkraft im Unterricht an einem Förderzentrum erproben und die fehlende praktische Erfahrung ausgleichen, um Ihnen einen guten Beginn und eine erfolgreiche Teilnahme an der Sondermaßnahme zu ermöglichen. Die Erfahrungen werden in einem Beschäftigungsverhältnis als Lehrkraft gesammelt werden (befristeter Arbeitsvertrag mit entsprechender Vergütung). Diesbezüglich können Sie sich beispielsweise an die für Sie zuständige Regierung wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Bewährungszeit erst nach Abschluss Ihrer Erstqualifikation beginnen kann.

Für die Bewerbung zur Sondermaßnahme senden Sie zwischen dem 1. und 28. Februar 2027 ein kurzes Anschreiben per E-Mail an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Frau Nina Haertel.

Als Anlage sind folgende Unterlagen anzufügen:

  • Urkunden und Zeugnisse (inkl. Noten- und Leistungsübersicht) über alle erfolgreich erworbenen Studienabschlüsse (Master inkl. Bachelor, Diplom inkl. Vordiplom, Magister o. ä.). Bei fremdsprachigen Abschlüssen sind die Zeugnisse in Originalsprache und zusätzlich deren Übersetzung (von einem in der EU, im EWR bzw. in der Schweiz öffentlich vereidigten Übersetzers) einzureichen.
  • Transcript of Records bzw. Diploma Supplement
  • nur bei lehramtsbezogenen Studiengängen: Nachweis über alle studierten Didaktikfächer
  • Nachweis über die Mindeststudiendauer des studierten Studiengangs
  • Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu Art und Umfang des Studiums
  • Kopie der Lichtbildseite des am Tag der Bewerbung gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Zertifikat über das Sprachniveau C2 gem. GER, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder der Hochschulabschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des deutschsprachigen Raums erworben wurde (vgl. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 BayLBG sowie § 12 Abs. 1 Satz 1 EGRiLV-Lehrer)
  • vollständig ausgefüllte Eignungsbestätigung (ggf. Vorab-Eignungsbestätigung) durch die Schulleitung des Förderzentrums zum Ende der Bewährungszeit. Sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung lediglich eine Vorab-Eignungsbestätigung vorgelegt werden konnte, ist eine finale Eignungsbestätigung auf der Grundlage des gesamten Bewährungszeitraums spätestens bis 1. August 2027 nachzureichen.

Bitte beachten Sie: Berücksichtigt werden können nur Bewerberinnen und Bewerber, welche die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben.

Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus geprüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Sondermaßnahme gegeben sind. Anschließend werden Sie über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail informiert (bis ca. Mitte März).

Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erhalten Sie zugleich Nachricht über die Zuteilung zu einer sonderpädagogischen Fachrichtung und über die weiteren Schritte zur Anmeldung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik 2027-2029.

WICHTIG: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst beantragen Sie über einen Formularserver (SOVOS). Die fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung, um am Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik teilzunehmen.

Gehen Sie bei der Anmeldung wie folgt vor:

1. Erstellen Sie unter folgendem Link ein Anmeldeformular (PDF).

2. Drucken, prüfen und unterschreiben Sie das generierte Anmeldeformular an allen notwendigen Stellen.

3. Senden Sie das unterschriebene Anmeldeformular und darin genannte weitere Unterlagen zwischen dem 16. März und 13. April 2027 (Eingang Staatsministerium) postalisch (vorzugsweise per Einschreiben) an:

Frau Elke LechnerBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München

Telefon:
Fax:
Web:

Die Zuteilung zu einer sonderpädagogischen Fachrichtung erfolgt in der Regel anhand des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes des Förderzentrums der Bewährungszeit; bei Tätigkeit an einem Sonderpädagogischem Förderzentrum (SFZ) ist dies in der Regel die sonderpädagogische Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik.

Bei der Zuteilung zu einem Einsatzort ist das Ziel, die persönlichen und sozialen Gesichtspunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen, um eine gleichmäßige Verteilung der Lehrkräfte auf alle Regionen Bayerns sicherzustellen.

Grundlage für den Einsatz in einem Regierungsbezirk ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Seminarplätze und Einsatzschulen in der jeweiligen Sonderpädagogischen Fachrichtung. Hier finden Sie weitere Informationen zum Verteilungsverfahren.

Zunächst erfahren Sie vom Kultusministerium (bis ca. Ende Juni), in welchem Regierungsbezirk Sie den Vorbereitungsdienst ableisten. Von der zuständigen Bezirksregierung erfahren Sie anschließend Ihre Einsatzschule sowie Ihr Studienseminar.

Die Sondermaßnahme 2027-2029 beginnt am 13.09.2027.

Sie besteht aus dem zweijährigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik, in den eine schulartspezifische Qualifizierung entsprechend des Lehramts für Sonderpädagogik integriert ist.

Voraussetzung für den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik sind das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung sowie die erfolgreiche Ablegung der schulartspezifischen Qualifizierung im Rahmen der Sondermaßnahme. Die schulartspezifische Qualifizierung beinhaltet Module. Die Module unterstützen Sie, didaktische, methodische und sonderpädagogische Kompetenzen zu erwerben und zu erweitern.

Die Maßnahme erfolgt in Vollzeit. Der Unterrichtseinsatz umfasst im ersten Dienstjahr 8 Wochenstunden und im zweiten Dienstjahr 16 Wochenstunden. Die weiteren Stunden sind für den Besuch des Studienseminars sowie Hospitationen vorgesehen.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik in Bayern erhalten Sie über folgenden Link: Förderschulen | Studium und Vorbereitungsdienst | Lehrkraft in Bayern – gestalte die Zukunft

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes (A 13), in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt. Diese Anwärterbezüge liegen bei rund 1700 € (ohne ggf. Zuschläge z.B. aufgrund von Familie), vgl. LfF - Landesamt für Finanzen | Besoldungstabellen .

Der Erwerb der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik über eine Sondermaßnahme nach Art. 22 Bayerisches Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) hat zur Folge, dass für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik keine Gesamtprüfungsnote nach § 25 LPO II gebildet werden kann. Die Note der Zweiten Staatsprüfung entspricht in diesem Fall der Einstellungsnote. Ein Nachteil bei der Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst ist damit nicht verbunden.

Für das Einstellungsverfahren in den staatlichen Förderschuldienst können Sie sich im zweiten Dienstjahr der Sondermaßnahme bewerben (vgl. Förderschulen | Bewerbung und Einstellung | Lehrkraft in Bayern – gestalte die Zukunft).

Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Sondermaßnahme kann Ihnen bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. gesundheitliche Eignung, Altersgrenze), eine Planstelle im Lehramt für Sonderpädagogik in Aussicht gestellt werden. Bei beispielsweise Überschreitung der Altersgrenze für eine Verbeamtung (45. Lebensjahr) oder fehlender gesundheitlicher Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, kann eine Einstellung in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis (nach TV-L) in Aussicht gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst generell nur bis zu einer Einstellungsnote von 3,50 erfolgen kann.

Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung und für allgemeine Fragen zunächst an das Beratungsnetzwerk „Lehrerberuf in Bayern“ . Erfahrene Lehrkräfte aller Schularten stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Seite. Sollten Ihre Fragen dort nicht abschließend geklärt werden können, steht Ihnen die zuständige Ansprechpartnerin im Staatsministerium zur Verfügung.

Beratungsnetzwerk„Lehrerberuf in Bayern“

Telefon:089 7208-0885
Fax:
Web:lehrer-werden.bayern

Sprechzeiten:

Mo, 8.30 - 16.00 Uhr

Di, 8.30 - 16.00 Uhr

Mi, 8.00 - 15.30 Uhr

Do, 8.00 - 15.30 Uhr

Fr, 8.00 - 13.00 Uhr

Frau Nina HaertelBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2004
Fax:
Web:

Sprechzeiten:

Di, 9.00 - 11.00 Uhr

Mi, 14.00 - 16.00 Uhr


II. Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung


Eine erneute Ausschreibung der zweijährigen Maßnahme ist für das Schuljahr 2027/28 vorgesehen.

Im Schuljahr 2026/27 wird keine Zweitqualifikationsmaßnahme im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung angeboten.

Weitere Informationen zu Terminen, Bewerbungsverfahren und Teilnahmevoraussetzungen werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.

Zu Ihrer Information können Sie die Ausschreibung der letzten Maßnahme einsehen:

Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung und für allgemeine Fragen zunächst an das Beratungsnetzwerk „Lehrerberuf in Bayern“. Erfahrene Lehrkräfte aller Schularten stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Seite. Sollten Ihre Fragen dort nicht abschließend geklärt werden können, steht Ihnen die zuständige Ansprechpartnerin im Staatsministerium zur Verfügung.

Beratungsnetzwerk„Lehrerberuf in Bayern“

Telefon:089/7208-0885
Fax:
Web:lehrer-werden.bayern

Sprechzeiten:

Mo, 8.30 - 16.00 Uhr

Di, 8.30 - 16.00 Uhr

Mi, 8.00 - 15.30 Uhr

Do, 8.00 - 15.30 Uhr

Fr, 8.00 - 13.00 Uhr

Frau Nina HaertelBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2004
Fax:
Web:

Sprechzeiten:

Di, 9.00 - 11.00 Uhr

Mi, 14.00 - 16.00 Uhr


III. Einstellung weiterer Bewerbergruppen (nach Art 22 Abs. 4 BayLBG)

Aufgrund des weiter bestehenden erhöhten Personalbedarfs an Förderschulen können zum Schuljahr 2024/2025 Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik über eine Sondermaßnahme in anderen Bundesländern erworben haben, in den bayerischen staatlichen Förderschuldienst eingestellt werden.

Alle wichtigen Informationen zu dieser Sondermaßnahme finden Sie im anliegenden Informationsblatt:

Stand: 23. September 2026

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