Pädagogische Unterstützungskräfte verstärken die multiprofessionellen Kollegien an Bayerns Schulen bei pädagogischen Aufgaben. Sie gehören zum sonstigen schulischen Personal nach Art. 60a BayEUG und halten selbst keinen Unterricht. Vielmehr unterstützen sie Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, aber auch Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen und werden von diesen bei ihrer Tätigkeit angeleitet.
Im Folgenden sind Informationen über die konkreten Einsatzmöglichkeiten sowie Bewerbungs- und Einstellungsmodalitäten zusammengestellt.
Grund-, Mittel- und Förderschulen
Pädagogische Unterstützungskräfte können sich zunächst an Grund-, Mittel- und Förderschulen in einer Vielzahl an Tätigkeitsfeldern einbringen:
- Unterstützung bei der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (vgl. § 22 BaySchO) auch außerhalb des Unterrichts (etwa vor Schulbeginn oder in den Pausen, bei Mittagsaufsichten im Rahmen des Ganztags)
- Unterstützung einer Lehrkraft im Rahmen der Aufsichtspflicht beim „Mitführen“ einer weiteren Klasse oder der Aufsicht bei kurzfristig entstehendem Vertretungsbedarf in der Zeit, bis die Vertretung organisiert ist.
- Unterstützung im Unterricht bzw. im Klassenzimmer unter Anleitung der Lehrkraft wie z. B. bei Ausgabe und Einsammeln von Arbeitsmaterialien oder Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte, temporäre Unterstützung in komplexen Erziehungssituationen, einzelfallbezogene individuelle Hilfestellungen bei der Arbeitsorganisation innerhalb des Klassenverbands
- Unterstützung von Lehrkräften als Begleitung bei Aktivitäten außerhalb des Schulhauses (z. B. Wandertage, Unterrichtsgänge, Schülerfahrten)
- Unterstützung bei der Schaffung einer inklusiven Lernumgebung an der Schule und darüber hinaus, auch in einer erweiterten multiprofessionellen Zusammenarbeit
- Unterstützung der Schulen bei der pädagogischen Gestaltung von schulischen Veranstaltungen (z. B. Abschlussfeiern, Sommerfeste etc.)
- Unterstützung von Projekten von Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen im sozio-emotionalen Bereich; Unterstützung bei der Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit der Jugendsozialarbeit an Schulen
- Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im sozialen Bereich und an Grund- und Mittelschulen auch bei der außerunterrichtlichen Sprachförderung)
- Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls in Klassen oder Gruppen
- Gestaltung von Angeboten zum Aufbau lernmethodischer Kompetenzen sowie bewegungserzieherischen Elementen
- Einsätze im Rahmen des Umgangs mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen
- Durchführung von Angeboten der beruflichen Orientierung
- Angebote im Rahmen der Vermittlung von Alltagskompetenzen
Darüber hinaus können pädagogische Unterstützungskräfte im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen auch zur Unterstützung in Inklusiven Regionen eingestellt werden. Ihr Einsatz zielt insbesondere auf eine Unterstützung der Inklusion an allgemeinen Schulen in dem bzw. den von der jeweiligen Inklusiven Region umfassten Schulamtsbezirken.
Inklusive Regionen entwickeln und erproben eigenverantwortlich Wege und Maßnahmen, um aufbauend auf bereits etablierten inklusiven Strukturen die schulische Inklusion in der Region weiter voranzubringen. Dies gelingt durch eine systematisch aufgesetzte Zusammenarbeit der allgemeinen Schulen, der Förderschulen, der jeweiligen kommunalen Schulaufwandsträger und außerschulischer Institutionen, insbesondere der Jugendämter. Ziel ist der Auf- und Ausbau einer tragfähigen schul-, schulart- und bereichsübergreifenden inklusiven Infrastruktur vor Ort. Unter Wahrung der Zuständigkeiten und in gemeinsamer Verantwortung entwickeln Inklusive Regionen passgenaue inklusive Angebote weiter und setzen mit Blick auf die jeweiligen regionalen Bedingungen gemeinsame Schwerpunkte.
In Bayern gibt es bislang folgende Inklusive Regionen:
- Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)
- Augsburg (Stadt; Region Nord-West/Oberhausen)
- Coburg (Stadt und Landkreis)
- Hof (Stadt)
- Kempten
- Ansbach (Landkreis)
- Landshut (Stadt und Landkreis)
- Miltenberg (Landkreis)
- Ostallgäu (Landkreis)
- Tirschenreuth (Landkreis)
- Weilheim-Schongau (Landkreis)
Stand: August 2025
Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 können pädagogische Unterstützungskräfte auch in schulartunabhängigen Deutschklassen (suDK) an Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien zum Einsatz kommen und dort die Beziehungs- und Erziehungsarbeit maßgeblich unterstützen.
Schulartunabhängige Deutschklassen sind ein Integrations- und Sprachförderangebot für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Herkunftsländern, die aufgrund ihres Alters den Jahrgangsstufen 5 und 6 zuzuordnen sind.
Pädagogische Unterstützungskräfte übernehmen in den schulartunabhängigen Deutschklassen vielfältige und interessante Aufgaben:
- Neben der Lehrkraft weitere wichtige Ansprechperson für die Schülerinnen und Schüler bei pädagogischen und organisatorischen Fragen
- Unterstützung von Lehrkräften als Begleitung bei Aktivitäten außerhalb des Schulhauses (z. B. Unterrichtsgänge, Schülerfahrten, Wandertage)
- Unterstützung bei der Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (etwa vor Schulbeginn, beim Stunden- bzw. Lehrerwechsel oder in den Pausen, bei Mittagsaufsichten) und bei der pädagogischen Gestaltung dieser Phasen
- Unterstützung im Unterricht bzw. im Klassenzimmer unter Anleitung der Lehrkraft, wie z. B.
- Ausgabe und Einsammeln von Arbeitsmaterialien oder Informationsschreiben für Erziehungsberechtigte
- temporäre Unterstützung in komplexen Erziehungssituationen
- einzelfallbezogene individuelle Hilfestellungen bei der Lern- und Arbeitsorganisation innerhalb des Klassenverbands
- Unterstützung der Lehrkräfte bei der pädagogischen Gestaltung von schulischen Veranstaltungen oder Aktivitäten in der Klasse (z. B. gemeinsames Frühstück, Morgenritual)
- Unterstützung der Lehrkräfte bei (fächerübergreifenden) Projekten
- Unterstützung bei der Integration von Schülerinnen und Schülern der schulartunabhängigen Deutschklasse in Aktivitäten des Schullebens
- pädagogisch-organisatorische Unterstützung bei der Binnendifferenzierung innerhalb der Klasse
- Unterstützung von später im Schuljahr aufgenommenen Schülerinnen und Schülern
- Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in einzelnen Fächern am Regelunterricht bzw. an Wahlangeboten teilnehmen
- Unterstützung der Klassenlehrkraft bei Elternkontakten und Elternarbeit
- Angebote zum Aufbau lernmethodischer Kompetenzen
- Einzelne Angebote im Rahmen der außerunterrichtlichen Sprachförderung
- Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls in Klassen und Gruppen
- Durchführung von klassen- oder gruppenbezogenen Maßnahmen zur Stärkung der Konfliktfähigkeit und der Resilienz
- Gestaltung von bewegungserzieherischen Elementen
- Durchführung bzw. Begleitung von Angeboten im Rahmen der Wertevermittlung, politischen Bildung, Alltagskompetenzen etc.
Grund- und Mittelschulen
Bewerberinnen und Bewerber, die an einer staatlichen Grund- oder Mittelschule als pädagogische Unterstützungskraft tätig werden wollen, können sich beim jeweiligen Staatlichen Schulamt erkundigen, an welchen Schulen Einsatzmöglichkeiten bestehen:
Die Einstellung erfolgt über die jeweilige Regierung:
Förderschulen
Bei Interesse an einer Tätigkeit an einer Förderschule können Sie sich direkt an eine staatliche oder private Förderschule wenden, an der Sie einen Einsatz wünschen:
Auch eine Bewerbung an die zuständige Regierung, Bereich Förderschulen, (Sachgebiet 41) ist möglich:
Realschulen, Wirtschaftsschulen oder Gymnasien
Bewerberinnen und Bewerber, die in einer schulartunabhängigen Deutschklassen an einer staatlichen Realschule, Wirtschaftsschule oder an einem staatlichen Gymnasium als pädagogische Unterstützungslehrkraft tätig werden wollen, können sich an die zuständige MB-Dienststelle im jeweiligen Regierungsbezirk wenden. Die Dienststellen der Ministerialbeauftragten können Auskunft darüber geben, an welchen Standorten des jeweiligen Aufsichtsbezirks Unterstützungskräfte für schulartunabhängige Deutschklassen eingesetzt werden.
Bei einer Tätigkeit in einer schulartunabhängigen Deutschklasse an einem Gymnasium oder einer Realschule erfolgt die Einstellung über das Landesamt für Schule (LAS)
Bei einer Tätigkeit in einer schulartunabhängigen Deutschklasse an einer Wirtschaftsschule erfolgt die Einstellung über die jeweilige Regierung.
Pädagogische Unterstützungskräfte werden nach dem Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst (TV-L) eingruppiert. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der vorliegenden Qualifikation sowie der konkreten Tätigkeit.
Für eine Eingruppierung in E6 TV-L für die Übernahme unterstützender Aufgaben im Rahmen von Bildungsangeboten in der Regel unter Anleitung und Beteiligung der Lehrkraft gelten folgende Voraussetzungen:
- einschlägige fachliche Ausbildung (z. B. Ergotherapie, Logopädie, Fachinformatik der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatik, IT-System-Management oder IT-Systemelektronik; Fremdsprachenassistenzen, die in einer Fremdsprache nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen anfertigen können) oder
- mindestens fünfjährige einschlägige Erfahrung in schulischen Unterstützungsaufgaben und fachliche Weiterqualifizierung
Für eine Eingruppierung in E8 TV-L zur in der Regel selbstständigen Durchführung ergänzender Bildungsangebote kommen in Betracht:
- Personen, die überwiegend in Bildungsangeboten eingesetzt sind mit einschlägiger fachlicher Ausbildung, die i. d. R. einen mittleren Schulabschluss voraussetzt (z. B. Ergotherapie, Logopädie, staatl. geprüfte Sportlehrkraft im freien Beruf) oder nach der eine berufliche Weiterbildung absolviert wurde (z. B. Handwerk mit Meisterprüfung, Ausbildung Berufsfachschule für Musik mit pädagogischer Zusatzqualifikation, staatl. geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin/ staatl. geprüfter Übersetzer und Dolmetscher) sowie
- Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger und pädagogische Fachkräfte für Grundschulkindbetreuung.
Personen mit bestimmten Ausbildungen (z. B. Ergotherapie, Logopädie) können grundsätzlich in beiden Tätigkeitsbereichen arbeiten. Entscheidend für die Eingruppierung ist die jeweilige konkrete Tätigkeit.
Stand: 06. Oktober 2025