Aufgrund des derzeit noch erhöhten Personalbedarfs an Grundschulen werden verschiedene Sondermaßnahmen nach Art. 22 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) angeboten.
Einstellung weiterer Bewerbergruppen
Im Bereich der Grundschule können auch weiterhin Lehrkräfte, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen über Sondermaßnahmen in anderen Bundesländern erworben haben, in den bayerischen Grundschuldienst eingestellt werden. Dabei können folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen verfügen.
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen verfügen.
- Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben.
Die Einstellung der genannten Bewerbergruppen erfolgt im Rahmen der Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG nach Prüfung und Feststellung der jeweiligen Qualifikation durch das Staatsministerium.
Zur Prüfung reichen Sie bitte nachfolgende Unterlagen vollständig ein:
- Zeugnis der Ersten Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt oder eines vergleichbaren akademischen Abschlusses (z.B. Master, Magister, Diplom; kein Bachelor)
- Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (mit Nachweis der Dauer des Vorbereitungsdienstes)
- Nachweis der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen
(Zusätzlich für Gruppe der Lehrkräfte, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben: Nachweis über die Dauer der Sondermaßnahme - Auflistung des Einsatzes / der Einsätze als Lehrkraft an Grundschulen nach Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen.)
Lehrkräfte, die keinen 24-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen absolviert haben bzw. die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grundschulen über eine Sondermaßnahme mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren erworben haben, können die vorhandenen Defizite durch geeignete Maßnahmen (z.B. Berufspraxis) ausgleichen, die im Einzelfall nach Prüfung der individuellen Qualifikation festgelegt werden.
Über das Ergebnis der Prüfung erhalten die Interessenten einen schriftlichen Bescheid.
Ref. IV.3Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bis 20. Mai des jeweiligen Jahres bei einer der angeführten Regierungen möglich.
Weitere Auskünfte zur Freien Bewerbung erhalten Sie bei der jeweiligen Regierung.
Generell gilt: Die Noten der Lehramtsprüfungen in den einzelnen Bundesländern sind wegen der unterschiedlichen Prüfungsanforderungen nicht unmittelbar vergleichbar. Noten außerbayerischer Examina werden deshalb im Hinblick auf die Wettbewerbssituation bei der Anstellung in Bayern auf ihre Vergleichbarkeit mit bayerischen Noten geprüft. Ausgehend von den erzielten Gesamtnoten in der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung wird eine Vergleichsnote ermittelt, die für das Einstellungsverfahren ausschlaggebend ist. Die Voraussetzung zur Einstellung in den bayerischen, staatlichen Grundschuldienst ist ein Gesamtnotenschnitt bis maximal 3,50.
Aussetzung der Fächerpflichtbindung
Beim Lehreraustauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet.
Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Regierung Auskunft:
Erstberatung
Herr René VolbertRektorBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Herr Dr. Hannes Florian MüllerRektorBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stand: 04. August 2026