Schülerinnen und Schüler im Kunst-Unterricht
Die Personaleinstellung und -verwaltung an Mittelschulen liegt bei den Regierungen ©pressmaster - stock.adobe.com

Jährlich erhalten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, dauerhaft in den Schuldienst an bayerischen Mittelschulen eingestellt zu werden.

Für die Einstellung von Lehrkräften an den staatlichen Mittelschulen legt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Einstellungskriterien (Anstellungsnoten) fest. Der konkrete Einstellungsvollzug (Ernennungen, Urkunden, Vertragsabschlüsse) obliegt den Regierungen, die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern auch die Dienstorte festlegen.

Um Einstellung in den staatlichen Schuldienst können sich folgende Personengruppen bewerben:

  • Absolventinnen und Absolventen der Zweiten Lehramtsprüfung aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang
  • Bewerberinnen und Bewerber auf der Warteliste
  • Freie Bewerberinnen und Bewerber
  • Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Anpassungslehrgangs

Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren erfolgt in der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Auf den Internetauftritten der jeweiligen Regierung erhalten Interessentinnen und Interessenten alle Informationen, die notwendigen Formulare sowie Hinweise zu Bewerbungsfristen.

Lehrkräfte, die sich derzeitig im Vorbereitungsdienst befinden, werden darüber hinaus im Rahmen des Seminars über das Einstellungsverfahren informiert.

Im Zuge der Bewerbung können auch Angaben über den gewünschten Einsatzort gemacht werden.

Die Einstellungsnoten liegen im Schuljahr 2025/2026 für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Mittelschulen sowie für Fach- und Förderlehrkräfte bei bis zu 3,50.

Als Einstellungsnote gilt entweder

  • die Gesamtprüfungsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (für bayerische Absolventinnen und Absolventen) oder
  • die Vergleichsnote (für Bewerberinnen und Bewerber mit außerbayerischer Erster und/oder Zweiter Staatsprüfung) oder
  • die zusammenfassende Note nach § 35 LPO II (für Bewerberinnen und Bewerber, die auch eine Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach bekommen haben).

Informationen zum Wartelistenverfahren erhalten Sie im Merkblatt.

Eine Einstellung von außerbayerischen Bewerberinnen und Bewerbern setzt die Anerkennung der Lehramtsbefähigung durch den Freistaat Bayern voraus.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsprozess:

Neben der Teilnahme am Einstellungsverfahren besteht für Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines anderen Landes beschäftigt sind, die Möglichkeit, die Übernahme in den bayerischen Schuldienst im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens zu beantragen.

Aktuell bestehen an den bayerischen Mittelschulen befristete Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise in den folgenden Bereichen:

  • Aushilfe im Rahmen der Mobilen Reserve
  • Einsatz im Bereich von Sprachfördermaßnahmen
  • Einsatz im Rahmen des gebundenen Ganztags

Interessentinnen und Interessenten aller Lehrämter werden gebeten, sich mit vollständigen Angaben zu ihrem jeweiligen Lehramt und mit allen Kontaktdaten direkt bei den Regierungen zu bewerben.

Weiterführende Informationen

Stand: 18. Juli 2025

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