Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an Realschulen wird für ausgewählte Fächerverbindungen im Rahmen einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG Bewerberinnen und Bewerbern, die ein anderes Studium als ein Lehramtsstudium absolviert haben, das fachlich einer der untenstehenden Fächerbindungen mindestens gleichwertig ist, die Möglichkeit eröffnet, für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen (Referendariat: Beginn September 2024, Prüfungstermin 2026) zugelassen zu werden.
Die Sondermaßnahme zielt darauf ab, die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt an Realschulen zu erhöhen und damit auch zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im bayerischen Schulwesen beizutragen.
Nach dem Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) setzt die Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen grundsätzlich eine abgeschlossene wissenschaftliche oder künstlerische Vorbildung, die an einer staatlichen Universität oder Kunsthochschule im Sinn von Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) oder an einer staatlichen Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland in anderen als Fachhochschulstudiengängen erworben wurde, und eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung (Vorbereitungsdienst) voraus. Das Studium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen, der Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Staatsprüfung.
Nur wenn nicht genügend derartig ausgebildete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, was gegenwärtig im Bereich der Realschulen in bestimmten Fächerverbindungen der Fall ist, können Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG im Rahmen von Sondermaßnahmen zum zweijährigen Vorbereitungsdienst zugelassen werden.
Die Aufnahme in den 24 Monate dauernden Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 10. September 2024. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen ist grundsätzlich eine Bewerbung um Übernahme in den staatlichen, kommunalen oder privaten Realschuldienst möglich.
Sie verfügen über einen mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossenen universitären Magister-, Master- bzw. Diplomabschluss einer Universität oder Kunsthochschule im Europäischen Hochschulraum.
Ein abgeschlossener Studiengang erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn er einem Studiengang für das Lehramt an Realschulen in einer der folgenden Fächerverbindungen fachlich mindestens äquivalent ist. Referenz hierfür bilden die jeweiligen Paragraphen zu den Unterrichtsfächern in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und die entsprechenden Kerncurricula :
- Mathematik/Physik (§ 51 und § 53; Kerncurricula )
- Mathematik/Wirtschaftswissenschaften (§ 51 und § 58; Kerncurricula )
- Mathematik/Musik (§ 51 und § 52; Kerncurricula )
- Mathematik/Sport (§ 51 und § 57; Kerncurricula )
- Chemie/Mathematik (§ 42 und § 51; Kerncurricula )
- Chemie/Physik (§ 42 und § 53; Kerncurricula )
- Informatik/Mathematik (§ 49 und § 51; Kerncurricula )
- Informatik/Physik (§ 49 und § 53; Kerncurricula )
- Informatik/Wirtschaftswissenschaften (§ 49 und § 58; Kerncurricula )
- Biologie/Chemie (§ 41 und § 42; Kerncurricula )
- Biologie/Physik (§ 41 und § 53; Kerncurricula )
- Biologie/Informatik (§ 41 und § 49; Kerncurricula )
- Kunst/Mathematik (§ 50 und § 51; Kerncurricula )
- Deutsch/Kunst (§ 43 und § 50; Kerncurricula )
- Deutsch/Religionslehre (§ 43, § 54 und § 55; Kerncurricula )
- Deutsch/Englisch (§ 43 und § 44; Kerncurricula )
- Deutsch/Geschichte (§ 43 und § 48; Kerncurricula )
- Deutsch/Geographie (§ 43 und § 47; Kerncurricula )
- Deutsch/Französisch (§ 43 und § 46; Kerncurricula )
- Englisch/Kunst (§ 44 und § 50; Kerncurricula )
- Englisch/Musik (§ 44 und § 52; Kerncurricula )
- Englisch/Sport (§ 44 und § 57; Kerncurricula )
- Englisch/Geographie (§ 44 und § 47; Kerncurricula )
- Englisch/Geschichte (§ 44 und § 48; Kerncurricula )
- Englisch/Ethik (§ 44 und § 45; Kerncurricula )
- Englisch/Französisch (§ 44 und § 46; Kerncurricula )
- Französisch/Geographie (§ 46 und § 47; Kerncurricula )
- Musik/Physik (§ 52 und § 53; Kerncurricula )
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst erfolgt in zwei Schritten. Der erste Schritt besteht aus der Bewerbung zur Sondermaßnahme. Sofern die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist im zweiten Schritt eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erforderlich.
Bewerbungszeitraum für die Sondermaßnahme: Ab sofort bis spätestens 16. Februar 2024
Bitte senden Sie Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen an:
Ref. IV.1
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Dem folgenden Informationsblatt können weitere Details, u.a. zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, entnommen werden.
Eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Realschulen soll nur erfolgen, wenn eine Annahme der Bewerbung mitgeteilt wurde. Die Anmeldung muss dann ab dem 20. März 2024 bis spätestens 10. April 2024 erfolgen. Bereits bei der Bewerbung eingereichte Unterlagen werden weitergegeben und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Start in den Vorbereitungsdienst: September
Erstes Ausbildungsjahr:
- Ausbildung an der Seminarschule
- Fachsitzungen zur Vermittlung fachdidaktischer und fachmethodischer Kompetenzen sowie Erwerb von Kenntnissen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Schulrecht/Schulkunde, Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Hospitationsstunden bei Seminar- und anderen Lehrkräften
- schrittweise: eigene Lehrversuche, zusammenhängende Unterrichtssequenzen sowie Unterricht in vollständiger Eigenverantwortung
- erste und zweite Prüfungslehrprobe
Zweites Ausbildungsjahr:
- Ausbildung an einer Einsatzschule
- eigenverantwortlicher Unterricht im Umfang von bis zu 17 Wochenstunden
- Teilnahme bzw. Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen und schulinternen Fortbildungen
- weitere Hospitationen bei betreuenden Lehrkräften
- Teilnahme an Seminartagen an der Seminarschule
- dritte Prüfungslehrprobe
- schriftliche Hausarbeit
- Kolloquium sowie mündliche Prüfungen
Abschluss der Qualifizierung: Zweite Staatsprüfung
Mögliche Festeinstellung zum September
Beratungsnetzwerk „Lehrerberuf in Bayern“
Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung und für allgemeine Fragen zunächst an das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern. Erfahrene Lehrkräfte aller Schularten stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Seite.
ZwRSK Markus Pollinger
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
ZwRSKin Mila Maier
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Frau Katja Foistner
Prüfungsamt Gunzenhausen
Bitte wenden Sie sich für Fragen bzgl. des Anmeldeverfahrens zum Vorbereitungsdienst an das zuständige Prüfungsamt in Gunzenhausen.
Stand: 09. April 2024