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 Mein Name ist Adriane und ich bin Mittelschullehrerin an der Mittelschule Ingolstadt-Lessing.

Ich hab den Magister in klassischer Philologie und Germanistik gemacht, um dann bei einem Automobilzulieferer zu arbeiten, im Qualitätsmanagement.

Also die Schüler finden das total toll, dass jemand vor ihnen steht, der nicht nur Lehrer war.

Die finden es spannend zu hören, was man überhaupt vorher gemacht hat und welche Jobs man auch gemacht hat.

Und sie sehen auch, dass die Mittelschule nicht das Ende sein muss, sondern dass es immer weitergeht, dass man sich während seines Lebens auch weiterentwickelt und dann eben auch die Chance hat, andere Berufe auszuüben.

Mein Name ist Tim und ich bin gerade an der Mittelschule an der Wittelsbacher Straße in München und bin da gerade im zweiten Jahr in meinem Vorbereitungsdienst.

Ich kann in meiner Schule einbringen als Quereinsteiger, dass ich in diesem einen Fach, was ich studiert habe, nicht nur eine hohe Expertise habe, was gerade in Politik und Gesellschaftsfragen vielleicht ganz interessant ist für die Schüler auch mal, weil das kann man ganz transparent kommunizieren, dass man Quereinsteiger ist.

Und das finden die mega interessant.

Man versucht andere Lösungen zu finden.

Man ist vielleicht auch ein bisschen offener für andere Sachen, wenn man aus der Marktwirtschaft kommt und es kann da schon ein bisschen Schwung reinbringen.

Ich denke, das ist eine Bereicherung für jede Schule.

Dass ich jetzt alle anderen Fächer auch unterrichten muss, ist natürlich eine Herausforderung, denn ich hatte mich ja schon auf meine Geisteswissenschaft konzentriert, bin jetzt aber wieder zurück bei Fächern wie Mathe oder NT.

Aber da kann man sich reinfuchsen und ist auch ganz interessant.

Für mich ist Mittelschullehrerin ein absoluter Traumjob.

Ich finde, man kann es sehr gut mit der Familie in Einklang bringen und es ist ein total vielfältiger Job, in dem es einen nie langweilig wird.

Jeder Tag hat neue Herausforderungen, aber es ist auch ein Zusammenwachsen mit der Klasse über das Schuljahr hinweg.

Ich freue mich auf die Zeit nach dem Referendariat, weil ich dann einfach noch viel mehr tolle außerschulische Aktionen mit den Kindern machen kann, um zu zeigen, wo ich vorher war und dass man dann eben noch viel mehr Brücken baut zu den Betrieben und zur Arbeitswelt.

Aufgrund des derzeit hohen Personalbedarfs an Mittelschulen werden verschiedene Sondermaßnahmen nach Art. 22 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) angeboten.


Qualifizierungsmaßnahme Mittelschule für Personen in unterrichtlicher Tätigkeit ohne Lehramtsabschluss

Sie bringen bereits Erfahrungen aus einer befristeten Tätigkeit an einer Mittelschule sowie einen Hochschulabschluss auf Diplomniveau mit? Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungsprogramm können Sie unbefristet eingestellt werden und ggf. in einem zweiten Schritt die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen erlangen.

Sie haben sich bereits mindestens 1,5 Jahre in unterrichtlicher Tätigkeit an einer staatlichen Schule bewährt und weisen mindestens ein Jahr überhälftige Tätigkeit im Bereich der Mittelschule vor. Wenn Sie zudem über einen Universitäts- oder Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister oder vergleichbarer Abschluss) verfügen, können Sie am Entfristungsprogramm teilnehmen. Dies gilt nicht für lehramtsbezogene Abschlüsse aus Bayern bzw. Deutschland.

Ablauf der Maßnahme

Sie absolvieren parallel zu Ihrem unterrichtlichen Einsatz ein Qualifizierungsprogramm. Eine festgesetzte Zahl an Unterrichtsbesuchen in Verbindung mit ausführlicher Nachbesprechung/Reflexion durch Schulleitung und Schulaufsicht sind Voraussetzung für eine Eignungsfeststellung. Nach erfolgreicher Eignungsfeststellung können Sie auf der Basis eines unbefristeten Arbeitsvertrags an staatlichen Mittelschulen tätig sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Nachweis eines erfolgreich absolvierten Universitäts- oder Hochschulstudiums (Master, Diplom, Magister oder vergleichbarer Abschluss) unabhängig vom Fächerkanon der Mittelschule
  • Nachweis einer mindestens 1,5-jährigen Bewährungszeit (Tätigkeit im staatlichen Schuldienst als Aushilfsnehmerin und Aushilfsnehmer in unterrichtlicher Tätigkeit)
  • mindestens ein Jahr überhälftige Tätigkeit im Bereich der Mittelschule innerhalb des zweijährigen Programms
  • zwei fachdidaktische Fortbildungen
  • positive Bewährungsprognose durch das zuständige Staatliche Schulamt

Bewerbung und Details

Bei Interesse an diesem Programm wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an das für Ihre Dienststelle zuständige Staatliche Schulamt bzw. Ihre zuständige Regierung. Eine (formlose) Bewerbung ist bis zum 15. Januar eines Jahres über die Einsatzschule einzureichen.

Im Anschluss an das Entfristungsprogramm (Stufe 1) für die Mittelschule wurde das Trainee-Programm (Stufe 2) zum Schuljahr 2023/2024 neu eingeführt, welches auf das Entfristungsprogramm aufsetzt.

Ziel des Trainee-Programms ist es, Bewerberinnen und Bewerber ohne lehramtsbezogenen Abschluss (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger) nach dem erfolgreich absolvierten Entfristungsprogramm zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zu führen.

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • erfolgreich durchlaufenes Entfristungsprogramm (Stufe 1)
  • Master, Magister, Diplom univ., Staatsexamen (soweit nicht zur Lehramtsbefähigung vorgesehen) – unabhängig vom Fächerkanon der Mittelschule
  • mind. 21 LWST unterrichtlicher Einsatz an einer Mittelschule für den Zeitraum des Programms

Bewerbung und Details

Bei Interesse an diesem Programm wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an das für Ihre Dienststelle zuständige Staatliche Schulamt bzw. Ihre zuständige Regierung:

Frau Denise RätscherKonrektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1912
Fax:
Web:

Frau Ruth KrauseRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2538
Fax:
Web:

Mo.-Do. bis 13.30 Uhr

Frau Jessica RödlRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1824
Fax:
Web:


Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst (Sondermaßnahme 6)

Für den Vorbereitungsdienst an Mittelschulen zum Schuljahr 2024/2025 können folgende Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden:

  • Personen mit einem Magister, Master, Diplom bzw. vergleichbarem Abschluss einer Universität oder Kunsthochschule im Europäischen Hochschulraum sowie
  • Personen mit einem Master einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW)

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen Sie in Frage, wenn Ihr Abschluss eines der Fächer aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule gemäß § 37 Abs. 1 LPO I enthält:

Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre*, Katholische Religionslehre*, Politik und Gesellschaft, Sport.

* nur ausgewählte Ausbildungsstandorte innerhalb Bayerns, vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis notwendig

Zur Teilnahme an der Sondermaßnahme müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zusätzlich für die Dauer des zweijährigen Vorbereitungsdienstes einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen

Sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder der Hochschulabschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des deutschsprachigen Raums erworben wurde, ist bis zum 1. August 2024 ggf. ein C2 Zertifikat des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (vgl. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 BayLBG sowie § 12 Abs. 1 Satz 1 EGRiLV-Lehrer) vorzulegen. Dabei gilt zu beachten, dass im Zweifelsfall trotz deutscher Staatsangehörigkeit ein Sprachnachweis gefordert werden kann.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2024/2025 ist im Zeitraum vom 1. Februar bis 9. April 2024 möglich. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren und den Link zum Formular-Server finden Sie auf folgenden Internetseiten:


Das Online-Anmeldeformular füllen Sie aus, senden es anschließend digital ab und drucken es für den Postversand zusätzlich aus (Bitte beachten Sie, dass das Vorschau-Dokument nicht ausreichend ist). Bitte schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular (Seiten 1-6) einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage „Anmeldeunterlagen“) umgehend an das Staatsministerium:

Ref. III.3Vorbereitungsdienst
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Telefon:
Fax:
Web:

Schaubild Sondermaßnahme 6
Schaubild ©StMUK

Das von Ihnen studierte Fach ist Ihr Unterrichtsfach* und verpflichtender Bestandteil der Zweiten Staatsprüfung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für die Mittelschule.

* Sofern Ihr Unterrichtsfach katholische oder evangelische Religionslehre ist, benötigen Sie zusätzlich als Zulassungsvoraussetzung eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis.

Darüber hinaus müssen drei weitere Didaktikfächer der Fächergruppe der Mittelschule (siehe Schaubild) gewählt werden:

(Jedes Fach kann nur einmal gewählt werden.)

  1. Didaktikfach Deutsch oder Mathematik: Falls eines der Fächer bereits Unterrichtsfach ist, kann auch ein Fach aus folgenden Fächern gewählt werden: Englisch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik, Geographie, Biologie, Chemie oder Physik
  2. Didaktikfach Beruf und Wirtschaft (BuW): Falls das Fach BuW bereits Unterrichtsfach ist, kann ein Fach aus folgenden Fächern gewählt werden: Englisch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Deutsch oder Mathematik
  3. Didaktikfach: Auswahl aus Englisch, Kunst*, Musik*, Geschichte, Politik, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Deutsch oder Mathematik

* Falls das Unterrichtsfach Kunst, Sport, Musik, ev. Religion/kath. Religion oder Ethik ist, so können diese Fächer nicht mehr als Didaktikfach gewählt werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie aus den Fächerverbünden GPG (Geschichte, Politik, Geographie) und Natur und Technik (Biologie, Chemie und Physik) sowie den musischen Fächern (Kunst und Musik) im Bereich der Didaktikfächer jeweils nur ein Fach wählen können.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars:

Vorbildung: „gemäß einer Sondermaßnahme nach Art. 22 BayLBG Nr. 6“ (Auswahlmenü)

Fach 1: „Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule“

Fach 2: Unterrichtsfach (bitte Fach entsprechend Ihrem Abschluss auswählen!)

Beispiele möglicher Kombinationen:

Unterrichtsfach: Musik -> Didaktikfächer: Mathematik, BuW, Englisch

Unterrichtsfach: BuW -> Didaktikfächer: Deutsch, Geschichte, Englisch

Unterrichtsfach: Deutsch -> Didaktikfächer: Biologie, BuW, Geschichte

Unterrichtsfach: Biologie -> Didaktikfächer: Mathe, BuW, Chemie

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sondermaßnahme können kein Erweiterungsfach wählen.

Bewerberinnen und Bewerber, die das Fach Sport als Unterrichtsfach einbringen möchten, müssen zur sportfachlichen Überprüfung zusätzlich folgende Nachweise einreichen:

  • Nachweis über Studien- und Prüfungsleistungen in den lehrplanrelevanten Grundsportarten (mind. ein Sportspiel Basketball/Fußball/Handball/Volleyball, Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Wintersportart)
  • Nachweis über Studien- und Prüfungsleistungen in den sportwissenschaftlichen Disziplinen
  • Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als 3 Jahre, mind. 9 Unterrichtseinheiten)
  • Nachweis über eine Ausbildung im Rettungsschwimmen (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, nicht älter als 3 Jahre)

Grundsätzlich werden Sie in allen Fächern des Fächerkanons der Mittelschule ausgebildet, da Sie als Mittelschullehrkraft nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes alle Fächer (ausgenommen sind Fächer, die eine Zusatzqualifikation benötigen) unterrichten werden.

Ihr Unterrichtsfach und die drei Didaktikfächer sind Ihre prüfungsrelevanten Fächer.


Teil 1: Benötigte Unterlagen zur Bewerbung für den Quereinstieg (Sondermaßnahme 6) - Frist 9. April 2024

In einem ersten Schritt erfolgen die Prüfung und Feststellung der jeweiligen Qualifikation durch das Staatsministerium. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt (bei ausländischen Dokumenten mit amtlich beglaubigter Übersetzung):

  1. das über den Formular-Server ausgedruckte und unterschriebene Formular (vorerst nur Seite 1-6; Dokument ausfüllen, pdf digital absenden, abspeichern, ausdrucken und den Ausdruck postalisch an das StMUK senden; das Vorschau-Dokument ist nicht ausreichend)
  2. ein in Bayern anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein sonstiger Nachweis der Studienberechtigung (amtlich beglaubigte Abschrift/ Ablichtung)
  3. Zeugnisse oder Urkunden über alle erfolgreich erworbenen Studienabschlüsse (Master inkl. Bachelor, Diplom inkl. Vordiplom, Magister o.ä.; amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung). Bei fremdsprachigen Abschlüssen sind diese ebenfalls im Original einzureichen (einfache Kopien)
  4. Nachweis über die Studieninhalte (z.B. Transcript of Records bzw. Diploma Supplement)
  5. Abstammungs- oder Geburtsurkunde im Original (oder in amtlich beglaubigter Abschrift) sowie ggf. Nachweis über amtliche Namensänderung (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift)
  6. ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (insbes. mit Zeitangaben über den Schul- und Hochschulbesuch sowie ggf. über Wehr- und Zivildienst bzw. Freiwilligendienst)

Teil 2: Benötigte Unterlagen nach Aufnahme in den Vorbereitungsdienst im Rahmen der Sondermaßnahme 6 - Frist 1. Juni 2024

Nach Ende der Bewerbungsfrist und Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir Sie darüber in Kenntnis, ob Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann.

Nach erfolgter Zusage senden Sie uns bitte bis zum 1. Juni 2024 folgende Unterlagen zu. Unterlagen, die erst nach dem 1. Juni erbracht werden können, sind bitte direkt an die für Sie zuständige Regierung zu senden:

  1. den ausgefüllten und unterschriebenen Personalbogen für Beamte (wird beim Erstellen der Anmeldedatei automatisch erzeugt)
  2. ein Passbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist, aufgeklebt auf den Personalbogen (mit Namensangabe und Datum der Aufnahme)
  3. vom Bewerber eigenhändig unterschriebene Fragebögen (werden beim Erstellen der Anmeldedatei automatisch erzeugt)
  4. ggf. Nachweis über Eheschließung (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift) mit Nachweis über die Namensführung, ggf. amtlicher Nachweis der Ehescheidung, ggf. Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft
  5. ggf. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde(n) des Kindes (der Kinder) (im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift)
  6. amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des am Tag des Dienstantritts gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  7. Zeugnis des Gesundheitsamts - sofern es nicht vom Gesundheitsamt übersandt wird. Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen (entsprechender Antrag wird beim Erstellen der Anmeldedatei erzeugt).
  8. ggf. Nachweis über die Lösung eines eventuell bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses (nur bei hauptberuflichen Tätigkeiten)
  9. ggf. vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei Unterrichtsfach Religionslehre) in amtlich beglaubigter Abschrift/Ablichtung
  10. ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst bzw. Freiwilligendienst
  11. Eine unterschriebene Erklärung, dass eine Auskunft über den Inhalt des Zentralregisters (erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG) bei der Meldebehörde zur unmittelbaren Übersendung an das Prüfungsamt bzw. Staatsministerium beantragt wurde. Das Ausstellungsdatum darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen (entsprechender Antrag wird beim Erstellen der Anmeldedatei erzeugt).
  12. Praktikumsnachweis über ein vierwöchiges Praktikum an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule
  13. ggf. C2 GER Zertifikat, sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder der Hochschulabschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des deutschsprachigen Raums erworben wurde (vgl. Art. 7 Abs. 4 Satz 3 BayLBG sowie § 12 Abs. 1 Satz 1 EGRiLV-Lehrer)

Die Prüfung und Feststellung der Qualifikation für die Teilnahme an der Maßnahme erfolgen durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Nach Ende der Bewerbungsfrist und Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir Sie zeitnah darüber in Kenntnis, ob Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann. Nach erfolgter vorläufiger Zusage senden Sie uns bitte umgehend die weiteren Unterlagen aus Anlage 1 zu.

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt im Zeitraum vom 1. Februar bis 9. April 2024.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stehen in allen Regierungsbezirken Sonderseminare zur Verfügung. Sie werden für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes in der Regel im heimatlichen Regierungsbezirk eingesetzt. Mit dem Zusageschreiben (voraussichtlich Ende April) erhalten Sie die Zuweisung zum Regierungsbezirk.

Die genauen Informationen darüber, welchem Sonderseminar und welcher Einsatzschule Sie zugewiesen werden, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt (ab Ende Juli) von der für Sie dann zuständigen Regierung.

Bei allen Zuweisungsvorgängen werden Sozialkriterien berücksichtigt.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ggf. für die Unterrichtsfächer Evangelische bzw. Katholische Religion die Ausbildung nicht an allen Standorten in Bayern möglich ist.

Um allen Bewerberinnen und Bewerbern einen fundierten Einblick in das Tätigkeitsfeld als Mittelschullehrkraft zu geben, ist im Vorfeld der Maßnahme ein vierwöchiges Praktikum (20 Unterrichtstage) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule Ihrer Wahl zu absolvieren.

Das Praktikum kann tage- oder wochenweise an einer frei wählbaren staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule absolviert werden. Ein entsprechender Nachweis ist bis zum 1. August 2024 vorzulegen.

Soweit bereits entsprechende Unterrichtserfahrung an einer Mittelschule (z.B. als Teamlehrkraft, als Fachlehrkraft für ein Fach, durch Aushilfstätigkeit an staatlichen Mittelschulen; als Lehrkraft an einer staatlich anerkannten, privaten Mittelschule) im Umfang von mindestens vier Wochen vorliegt, wird diese Unterrichtszeit anstelle des Praktikums anerkannt. Der Nachweis des Praktikums erfolgt durch eine formlose schriftliche Bestätigung der Schulleitung Ihrer Praktikumsschule.

Der Vorbereitungsdienst im Rahmen der Sondermaßnahme erfolgt in Sonderseminaren und gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils ein Schuljahr dauern.

Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden) im Unterrichtsfach und den drei Didaktikfächern
  • Praktikum im Unterricht einer Betreuungslehrkraft (9 Wochenstunden) und
  • Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden)
  • An zwei Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Seminarveranstaltungen. Sie finden an verschiedenen Schulen im Seminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Anwärterinnen und Anwärter an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

  • eigenverantwortlichen Unterricht (15 Wochenstunden) im Unterrichtsfach und den drei Didaktikfächern
  • eigenverantwortliche Hospitation (2 Wochenstunden) und
  • Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden)
  • Schriftliche Hausarbeit, Lehrproben, Kolloquium, Mündliche Prüfungen
  • Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Ergänzend zur Ausbildung im Sonderseminar besuchen Sie in den drei von Ihnen gewählten Didaktikfächern Qualifizierungsmodule (im Umfang von je 4 Halbtagen).

Die schulartspezifische Qualifizierung im Rahmen der Sondermaßnahme ist neben dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung Voraussetzung für die Feststellung und den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen.

Der Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen über eine Sondermaßnahme hat zur Folge, dass für die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer nach Ablegen der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen keine Gesamtprüfungsnote nach § 25 LPO II gebildet wird: § 25 LPO II sieht entsprechend den Maßgaben der schulartspezifischen Lehrerausbildung die Bildung der Gesamtprüfungsnote aus der bestandenen Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung desselben Lehramts vor. Eine Zusammenführung von Bewertungen Ihres Studienabschlusses und der Zweiten Staatsprüfung ist daher nicht möglich (siehe Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) und § 1 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)).

Die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung entspricht damit der Anstellungsnote. Ein Nachteil bei der Einstellung ist damit nicht verbunden.

Eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst ist bis zur Note 3,50 möglich.

Sie durchlaufen die Maßnahme im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Diese sind in Höhe und Umfang gesetzlich geregelt. Grundsätzlich dauert der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen 24 Monate. Er beginnt mit der Vereidigung am Montag vor dem ersten Schultag und endet 24 Monate später. Damit umfasst der Vorbereitungsdienst auch die Sommerferien, in denen die Anwärterbezüge fortlaufend gezahlt werden. Genauere Informationen für die Anwärtergrundbeträge (A12) sowie ggf. den Orts- und Familienzuschlag können Sie beim bayerischen Landesamt für Finanzen entnehmen.

Die vorläufige Zusage erfolgt im Rahmen der Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG nach Prüfung und Feststellung der jeweiligen Qualifikation durch das Staatsministerium. Erst nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen ist eine Teilnahme an der Sondermaßnahme möglich.

Der Vorbereitungsdienst an Mittelschulen kann nicht in Teilzeit absolviert werden. Nach Übernahme in den staatlichen Schuldienst besteht dann die Möglichkeit auf familienpolitisch begründete Teilzeit.

Die dargestellte Sondermaßnahme besteht nur so lange, bis wieder Personen mit der vollständigen Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen (Art. 22 Abs. 5 BayLBG).

Frau Denise RätscherKonrektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1912
Fax:
Web:

Frau Ruth KrauseRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2538
Fax:
Web:

Mo.-Do. bis 13.30 Uhr

Frau Jessica RödlRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1824
Fax:
Web:


Zugang zum Vorbereitungsdienst mit Erster Lehramtsprüfung (Sondermaßnahme 5)

Für den Vorbereitungsdienst an Mittelschulen zum Schuljahr 2024/2025 können folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen außerbayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses (hier ausschließlich außerbayerischer lehramtsbezogener Master of Education als Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien)

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen Sie in Frage, wenn Ihre Fächerverbindung mindestens ein Fach aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule gemäß § 37 Abs. 1 LPO I enthält.

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Schuljahr 2024/2025 beantragen Sie bitte im Zeitraum 1. Februar bis 9. April 2024. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren und den Link zum Formular-Server finden Sie auf folgenden Internetseiten:


Das Online-Anmeldeformular füllen Sie aus, senden es anschließend digital ab und drucken es für den Postversand zusätzlich aus (Beachten Sie, dass das Vorschau-Dokument nicht ausreichend ist). Bitte schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (siehe Anlage 1 ) bis spätestens 9. April 2024 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus:

Ref. III.3
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München

Telefon:
Fax:
Web:


Geben Sie die Unterlagen nicht bei der Außenstelle des Prüfungsamtes an einer Universität ab.

Bitte reichen Sie das über den Formular-Server ausgedruckte Formular unterschrieben gemeinsam mit folgenden Unterlagen ein:

  1. Ein in Bayern anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein sonstiger Nachweis der Studienberechtigung (amtlich beglaubigte Abschrift/ Ablichtung).
  2. Abstammungs- oder Geburtsurkunde im Original (oder in amtlich beglaubigter Abschrift) sowie ggf. Nachweis über amtliche Namensänderung (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift).
  3. Ggf. Nachweis über Eheschließung (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift) mit Nachweis über die Namensführung, ggf. amtlicher Nachweis der Ehescheidung, ggf. Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft.
  4. Ggf. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde(n) des Kindes (der Kinder) im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift.
  5. Ggf. Promotionsurkunde, Diplom- oder Masterzeugnis oder Urkunde über die Magisterprüfung (amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung).
  6. Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung/Erste Lehramtsprüfung bzw. Zeugnis über einen außerbayerischen lehramtsbezogenen Master of Education (amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung).
  7. Amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des am Tag des Dienstantritts gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  8. Zeugnis des Gesundheitsamts - sofern es nicht vom Gesundheitsamt übersandt wird. Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen.
  9. Ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (insbes. mit Zeitangaben über den Schul- und Hochschulbesuch sowie ggf. über Wehr- und Zivildienst bzw. Freiwilligendienst).
  10. Ein Passbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist, aufgeklebt auf den Personalbogen mit Namensangabe und Datum der Aufnahme.
  11. Vom Bewerber eigenhändig unterschriebene Fragebögen.
  12. Ggf. Nachweis über die Lösung eines eventuell bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses (nur bei hauptberuflichen Tätigkeiten).
  13. Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei Fächerverbindungen mit Religionslehre) in amtlich beglaubigter Abschrift/Ablichtung.
  14. Ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst bzw. Freiwilligendienst.
  15. Eine unterschriebene Erklärung, dass eine Auskunft über den Inhalt des Zentralregisters (erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG) bei der Meldebehörde zur unmittelbaren Übersendung an das Prüfungsamt bzw. Staatsministerium beantragt wurde. Das Ausstellungsdatum darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen.
  16. Ein ausgefüllter und unterschriebener Personalbogen für Beamte

Die Prüfung und Feststellung der Qualifikation für die Teilnahme an der Maßnahme erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, nachdem Sie Ihre Unterlagen im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Vorbereitungsdienst Mittelschule eingereicht haben.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir Sie zeitnah darüber in Kenntnis, ob Ihre Anmeldung berücksichtigt werden kann.

Die genauen Informationen zur Feinplanung (Seminarbezirk und Einsatzschule) können erst im Gesamtkontext der Unterrichtsversorgung (in der Regel ab Ende Juli) übermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt erhalten auch alle anderen Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst die Information zu Seminarbezirk und Einsatzschule.

Schaubild Sondermaßnahme 5
Schaubild Fächerauswahl Sondermaßnahme 5 der Mittelschule ©StMUK

Bitte gehen Sie bei der Fächerwahl im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens wie folgt vor:

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars:

  • Vorbildung: „Sondermaßnahme nach Art. 22 BayLBG Nr. 5“ (Auswahlmenü)
  • Fach 1: „Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule“
  • Fach 2: Unterrichtfach (bitte Fach entsprechend Ihrem studierten
  • Fach / Ihrer studierten Fächer auswählen)

Darüber hinaus müssen drei weitere Didaktikfächer aus folgenden Fächern (siehe Anlage 2) gewählt werden:

Deutsch, Mathematik, Englisch, Kunst, Musik, Geschichte, Politik, Geographie, Biologie, Chemie, Physik oder Beruf und Wirtschaft

1. Didaktikfach: entweder: weiteres studiertes Fach (aus dem Fächerkanon der Mittelschule ) oder: Fach aus den aufgelisteten Didaktikfächern1

2. Didaktikfach: verpflichtend Deutsch oder Mathematik2

3. Didaktikfach: Fach aus den aufgelisteten Didaktikfächern1

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie aus den Fächerverbünden GPG (Geschichte, Politik, Geographie) und Natur und Technik (Biologie, Chemie und Physik) sowie den musischen Fächern (Kunst und Musik) im Bereich der Didaktikfächer jeweils nur ein Fach wählen können.

Personen mit Erster Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen geben bitte die studierten Didaktikfächer an.

Grundsätzlich werden Sie in allen Fächern des Fächerkanons der Mittelschule ausgebildet, da Sie als Mittelschullehrkraft nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes i. d. R. als Klassenlehrkraft in allen Fächern (ausgenommen sind Fächer, für die eine Zusatzqualifikation benötigt wird) eingesetzt werden können.

Ihr Unterrichtsfach und die drei Didaktikfächer sind die prüfungsrelevanten Fächer für die Zweite Staatsprüfung gemäß LPO II.

1) Bereits einmal gewählte Fächer können nicht nochmal gewählt werden. Falls das Unterrichtsfach Kunst, Musik, Sport, ev. Religion/kath. Religion oder Ethik ist, so kann keines dieser Fächer mehr als Didaktikfach gewählt werden.
2) Falls eines der Fächer Deutsch oder Mathematik bereits gewählt wurde, kann auch eines der aufgelisteten Didaktikfächer gewählt werden.

Die schulartspezifische Qualifizierung im Rahmen der Sondermaßnahme ist neben dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung Voraussetzung für die Feststellung und den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen. Als Qualifizierung für die nicht studierten Didaktikfächer erhalten Sie ergänzende Qualifizierungsmodule (im Umfang von je 4 Halbtagen).

Der Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen über eine Sondermaßnahme nach Art. 22 BayLBG hat zur Folge, dass für die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen keine Gesamtprüfungsnote nach § 25 LPO II gebildet wird: § 25 LPO II sieht entsprechend den Maßgaben der schulartspezifischen Lehrerausbildung die Bildung der Gesamtprüfungsnote aus der bestandenen Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung desselben Lehramts vor. Eine Zusammenführung von Bewertungen der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung für unterschiedliche Schularten ist nicht möglich (siehe Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) und § 1 Abs. 2 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)).

Die Gesamtnote der Zweiten Staatsprüfung entspricht in diesem Fall der Anstellungsnote. Ein Nachteil bei der Einstellung ist damit nicht verbunden.

Eine Übernahme in den staatlichen Schuldienst ist bis zur Note 3,50 möglich.

Die Einstellung der genannten Bewerbergruppen erfolgt im Rahmen der Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG nach Prüfung und Feststellung der jeweiligen Qualifikation durch das Staatsministerium.

Der Vorbereitungsdienst an Mittelschulen kann nicht in Teilzeit absolviert werden. Nach Übernahme in den staatlichen Schuldienst besteht dann die Möglichkeit auf familienpolitisch begründete Teilzeit.

Die dargestellte Sondermaßnahme besteht nur so lange, bis wieder Bewerberinnen und Bewerber mit der vollständigen Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen (Art. 22 Abs. 5 BayLBG).

Frau Denise RätscherKonrektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1912
Fax:
Web:

Frau Ruth KrauseRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2538
Fax:
Web:

Mo.-Do. bis 13.30 Uhr

Frau Jessica RödlRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1824
Fax:
Web:


Anerkennung von Examensleistungen anderer Schularten (Sondermaßnahme 4)

Diese Maßnahme richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien , die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten.

Bei Bewerberinnen und Bewerber mit einer Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien kann unter Einbeziehung des bereits erfolgreich studierten Fachs Erziehungswissenschaften sowie eines Unterrichtsfachs als Unterrichtsfach gemäß § 37 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen gemäß Art. 22 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) unter folgenden Maßgaben festgestellt werden:

Die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen müssen im Rahmen eines Studiums für das Lehramt an Mittelschulen nach § 38 LPO I noch erbracht werden. Dieses Studium ist mit der Teilprüfung der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen im Fach nach § 38 Abs. 3 LPO I abzuschließen.

Sofern die gewählte Fächerverbindung das Fach Katholische oder Evangelische Religionslehre als Unterrichtsfach aufweist bzw. im Rahmen des Fachs Didaktik der Mittelschule das Fach Katholische oder Evangelische Religionslehre gewählt wird, sind als ergänzende Leistungen mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich katholische bzw. evangelische Theologie gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a LPO I zu erbringen. Andernfalls kann von den Kirchen die Erteilung der Lehrerlaubnis in diesen Fächern verweigert werden. Die Universität kann darüber hinaus prüfen, ob eine Anrechnung von Studienzeiten und Praktika sowie die Annahme der schriftlichen Hausarbeit für das Lehramt an anderen Lehrämtern als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit für das Lehramt an Mittelschulen möglich sind. Es gelten die Bestimmungen des § 29 Abs. 12 LPO I.

Die Anrechnung von Studienzeiten und die Anerkennung von bereits im Erststudium erbrachten Zulassungsvoraussetzungen ist in § 23 LPO I geregelt. Entsprechende Anträge können an die Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an der Universität gerichtet werden.

Zuständig für die Anrechnung von Praktika ist der Leiter des Praktikumsamts an der Universität.

Im Anschluss an die Erste Lehramtsprüfung ist der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen abzuleisten und mit der Zweiten Staatsprüfung erfolgreich abzuschließen.

Danach ist eine Bewerbung um Einstellung in den staatlichen Mittelschuldienst in Bayern möglich.

Bewerberinnen und Bewerber, die Interesse an dieser Sondermaßnahme haben, werden gebeten, dem Staatsministerium zur Prüfung

  • einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anerkennung von Prüfungsleistungen im Fach Erziehungswissenschaften sowie in einem Unterrichtsfach,
  • einen tabellarischen Lebenslauf sowie
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Erste Lehramtsprüfung

per Post an folgende Adresse zu übermitteln:

Ref. III.3
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München

Telefon:
Fax:
Web:

Der Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 1 BayLBG hat zur Folge, dass keine Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung nach § 30 LPO I errechnet wird. Ebenso erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen keine Gesamtprüfungsnote nach § 25 LPO II. Ausschlaggebend für eine Einstellung in den staatlichen Mittelschuldienst ist die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens.

Herr René VolbertKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1672
Fax:
Web:

Herr Dr. Hannes Florian MüllerKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1844
Fax:
Web:


Einstellung weiterer Bewerbergruppen (Sondermaßnahme 3)

Auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Personalbedarfs an Mittelschulen können auch weiterhin Lehrkräfte, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen über Sondermaßnahmen in anderen Bundesländern erworben haben, in den bayerischen Mittelschuldienst eingestellt werden. Dabei können folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

  • Mittelschullehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen verfügen.
  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen verfügen.
  • Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben.

Die Einstellung der genannten Bewerbergruppen erfolgt im Rahmen der Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG nach Prüfung und Feststellung der jeweiligen Qualifikation durch das Staatsministerium.

Zur Prüfung reichen Sie bitte nachfolgende Unterlagen vollständig ein:

  1. Zeugnis der Ersten Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt oder eines vergleichbaren akademischen Abschlusses (z.B. Master, Magister, Diplom; kein Bachelor)
  2. Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen (mit Nachweis der Dauer des Vorbereitungsdienstes)
  3. Nachweis der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen

(Zusätzlich für Gruppe 3: Nachweis über die Dauer der Sondermaßnahme - Auflistung des Einsatzes / der Einsätze als Lehrkraft an Mittelschulen nach Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen).

Lehrkräfte, die keinen 24-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen absolviert haben bzw. die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen über eine Sondermaßnahme mit einer Dauer von weniger als zwei Jahren erworben haben, können die vorhandenen Defizite durch geeignete Maßnahmen (z.B. Berufspraxis) ausgleichen, die im Einzelfall nach Prüfung der individuellen Qualifikation festgelegt werden.

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten die Interessenten einen schriftlichen Bescheid.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bis 20. Mai des jeweiligen Jahres bei einer der angeführten Regierungen möglich.

Weitere Auskünfte zur Freien Bewerbung erhalten Sie bei der jeweiligen Regierung.

Generell gilt: Die Noten der Lehramtsprüfungen in den einzelnen Bundesländern sind wegen der unterschiedlichen Prüfungsanforderungen nicht unmittelbar vergleichbar. Noten außerbayerischer Examina werden deshalb im Hinblick auf die Wettbewerbssituation bei der Anstellung in Bayern auf ihre Vergleichbarkeit mit bayerischen Noten geprüft. Ausgehend von den erzielten Gesamtnoten in der Ersten Lehramtsprüfung und der Zweiten Staatsprüfung wird eine Vergleichsnote ermittelt, die für das Einstellungsverfahren ausschlaggebend ist. Die Voraussetzung zur Einstellung in den bayerischen, staatlichen Mittelschuldienst ist ein Gesamtnotenschnitt bis maximal 3,50.

Herr René VolbertKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1672
Fax:
Web:

Herr Dr. Hannes Florian MüllerKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1844
Fax:
Web:


Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen (Sondermaßnahme 2)

Die Zweitqualifizierungsmaßnahme richtet sich an

  • Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die die Lehramtsbefähigung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erworben haben,
  • Studienreferendarinnen/-referendare für Gymnasien und Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die aktuell die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen.

Die Maßnahmen der Zweitqualifizierung werden für alle Regierungsbezirke angeboten.

Bewerbungen für einen Einsatz zum kommenden Schulhalbjahr 2024/2025 (Einstellung zum 15.02.2025) sind ab Montag, den 11.11.2024 bis Sonntag, den 26.01.2025, möglich.

Beginn der Maßnahme entweder zum Schulhalbjahr (Februar) oder zum Schuljahresbeginn (September). Es werden dabei folgende Varianten angeboten:

  • Zweijährige Zweitqualifizierung für Gymnasial- und Realschullehrkräfte sowie Studienreferendarinnen/-referendare für Gymnasien und Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die zum Ende des jeweiligen Schuljahres bzw. des Schulhalbjahres die Zweite Staatsprüfung erfolgreich abschließen.
  • Eineinhalbjährige Zweitqualifizierung für Gymnasial- und Realschullehrkräfte (mit allen Fächerkombinationen), die bereits eine mindestens 6-monatige Bewährung als Lehrkraft (überhälftige Tätigkeit mit mindestens 14 UZE) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule nachweisen können.
  • Einjährige Zweitqualifizierung für Gymnasial- und Realschullehrkräfte (mit allen Fächerkombinationen), die bereits eine mindestens 12-monatige Bewährung als Lehrkraft (überhälftige Tätigkeit mit mindestens 14 UZE) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule nachweisen können.

Voraussetzung: Gesamtnotenschnitt bis maximal 3,50

Zweijährige Zweitqualifizierung:

Die Zweitqualifizierung besteht aus einer zweijährigen Bewährungszeit an der Mittelschule. Es erfolgt eine Begleitung durch eine Mittelschullehrkraft.

Im ersten Einsatzjahr unterrichten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer soweit möglich in ihren studierten Fächern. Alle Möglichkeiten der Hospitation sollten genutzt werden.

Im ersten Einsatzhalbjahr sind zwei Basisveranstaltungen zu den Themen Grundlagen der Mittelschulpädagogik, -didaktik und -methodik, ggf. schulrechtliche Aspekte und Amtliches Schriftwesen abzuleisten. Am Ende des ersten Einsatzjahres erstellt die Schulaufsicht in Zusammenwirken mit der Schulleitung einen Bericht über die Bewährungsperspektive und eröffnet der Lehrkraft das Ergebnis in geeigneter Weise.

Im zweiten Einsatzjahr werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer als Klassenleitung in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern eingesetzt.

Gegen Ende des zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Bewährungsfeststellung durch die zuständige Schulaufsicht und die Schulleitung der Einsatzschule auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern sowie eines 30-minütigen Reflexionsgesprächs zu wesentlichen Lehrplanthemen und didaktischen Fragen der Mittelschule. Falls das für die Mittelschule profilbildende Fach „Wirtschaft und Beruf“ nicht im Rahmen der Unterrichtsvorführung gewählt wurde, ist ein Bereich aus dem FachlehrplanPlus „Wirtschaft und Beruf“ im Reflexionsgespräch zu thematisieren (ca. 5 Minuten).


Eineinhalbjährige Zweitqualifizierung:

Die Qualifizierung besteht aus einer im Vorfeld abgeleisteten mindestens 6- monatigen Bewährungszeit als Lehrkraft an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule im Rahmen eines befristeten Vertrages und einer eineinhalbjährigen Bewährungszeit an der Mittelschule. Es erfolgt eine Begleitung durch eine Mittelschullehrkraft.

Im ersten Einsatzhalbjahr unterrichten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer soweit möglich in ihren studierten Fächern. Alle Möglichkeiten der Hospitation sollten genutzt werden.

Im ersten Einsatzhalbjahr sind analog zur zwei- und einjährigen Variante zwei Basisveranstaltungen zu den Themen Grundlagen der Mittelschulpädagogik, -didaktik und -methodik, ggf. schulrechtliche Aspekte und Amtliches Schriftwesen abzuleisten. Am Ende des ersten Einsatzhalbjahres erstellt die Schulaufsicht in Zusammenwirken mit der Schulleitung einen Bericht über die Bewährungsperspektive und eröffnet der Lehrkraft das Ergebnis in geeigneter Weise.

Im zweiten Einsatzjahr werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer als Klassenleitung in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern eingesetzt.

Gegen Ende des zweiten Einsatzjahres erfolgt eine Bewährungsfeststellung durch die zuständige Schulaufsicht und die Schulleitung der Einsatzschule auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern sowie eines 30-minütigen Reflexionsgesprächs zu wesentlichen Lehrplanthemen und didaktischen Fragen der Mittelschule. Falls das für die Mittelschule profilbildende Fach „Wirtschaft und Beruf“ nicht im Rahmen der Unterrichtsvorführung gewählt wurde, ist ein Bereich aus dem FachlehrplanPlus „Wirtschaft und Beruf“ im Reflexionsgespräch zu thematisieren (ca. 5 Minuten).


Einjährige Zweitqualifizierung:

Die Qualifizierung besteht aus einer im Vorfeld abgeleisteten mindestens 12- monatigen Bewährung als Lehrkraft an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule im Rahmen eines befristeten Vertrages und einer einjährigen Bewährungszeit an der Mittelschule. Es erfolgt eine Begleitung durch eine Mittelschullehrkraft.

Im Rahmen der einjährigen Bewährungszeit werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer grundsätzlich sofort als Klassenleitung in den für das Lehramt an Mittelschulen vorgesehenen Fächern eingesetzt. Alle Möglichkeiten der Hospitation sollten genutzt werden.

Im ersten Einsatzhalbjahr sind analog zur zweijährigen und eineinhalbjährigen Variante zwei Basisveranstaltungen zu den Themen Grundlagen der Mittelschulpädagogik, -didaktik und -methodik, ggf. schulrechtliche Aspekte und Amtliches Schriftwesen abzuleisten.

Am Ende des ersten Einsatzhalbjahres erstellt die Schulaufsicht in Zusammenwirken mit der Schulleitung einen Bericht über die Bewährungsperspektive und eröffnet der Lehrkraft das Ergebnis in geeigneter Weise. Gegen Ende der einjährigen Bewährungszeit erfolgt dann eine Bewährungsfeststellung durch die zuständige Schulaufsicht und die Schulleitung der Einsatzschule auf der Basis einer Unterrichtsvorführung in drei Fächern sowie eines 30-minütigen Reflexionsgesprächs zu wesentlichen Lehrplanthemen und didaktischen Fragen der Mittelschule. Falls das für die Mittelschule profilbildende Fach „Wirtschaft und Beruf“ nicht im Rahmen der Unterrichtsvorführung gewählt wurde, ist ein Bereich aus dem FachlehrplanPlus „Wirtschaft und Beruf“ im Reflexionsgespräch zu thematisieren (ca. 5 Minuten).

Bei Studienreferendarinnen/-referendaren für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen, die die Zweite Staatsprüfung im Frühjahr in Bayern abschließen und die Erste Lehramtsprüfung an einer bayerischen Universität abgelegt haben, ist eine Übermittlung von Anlagen nicht erforderlich.

Alle weiteren Bewerberinnen/Bewerber werden gebeten, dem Staatsministerium zur Prüfung folgende Unterlagen im Rahmen ihrer Online-Bewerbung als PDF zu übermitteln:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Kopie sämtlicher Zeugnisse der Staatsprüfungen für das Lehramt an Gymnasien/Realschulen in Bayern
  3. Bewerberinnen/Bewerber mit außerbayerischer Lehramtsbefähigung zusätzlich die Kopie des Anerkennungsschreibens. (Falls Sie noch über keine Anerkennung verfügen, laden Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen ihrer außerbayerischen Lehramtsqualifikation (Examenszeugnisse, Fächer- und Notenübersicht der gesamten Ausbildung für den Lehrerberuf, bzw. Transcript of Records) in das Online-Portal hoch. Die Prüfung der fachlichen Qualifikation zur Teilnahme an der Zweitqualifizierung erfolgt durch das Staatsministerium. Mit der Prüfung der fachlichen Qualifikation ist jedoch keine Anerkennung der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen in Bayern verbunden.)

4. Ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. Gleichstellungsbescheides (wenn GdB mindestens 30)

5. Ggf. Nachweis über frühere Beschäftigungszeiten als Lehrkraft im Schuldienst.

6. Bei Bewerberinnen/Bewerbern für die eineinhalb- bzw. einjährige Maßnahme ist zusätzlich ein Nachweis über eine mindestens sechs- bzw. zwölfmonatige Beschäftigung als Lehrkraft an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule im Rahmen eines befristeten Vertrages erforderlich. Der Nachweis umfasst den Arbeitsvertrag sowie eine genaue Angabe zu folgenden Punkten:

  • Umfang der Beschäftigung (Anzahl der eigenverantwortlich unterrichteten Lehrerwochenstunden: überhälftig, mindestens 14 Wochenstunden).
  • Unterrichtete Fächer (eigenverantwortlicher Unterricht in mindestens 2 verschiedenen Fächern vor voller Klassenstärke im Rahmen des verpflichtenden Unterrichts nach Stundentafel, keine Differenzierungsstunden, kein Unterricht in Differenzierungs- oder Kleingruppen).
  • Dienstort/Dienstorte (vgl. Arbeitsvertrag und ggf. Bestätigung der Einsatzschule).

Die Zweitqualifizierung an Mittelschulen kann sowohl im Angestelltenverhältnis als auch im Beamtenverhältnis auf Probe durchlaufen werden.

Beamte bzw. Beamtinnen auf Probe unterliegen bei der Dienstortzuweisung den Maßgaben der bedarfsgerechten Einstellung.

Bewerber/-innen, die einen wohnortnahen Einsatz einem Beamtenverhältnis auf Probe vorziehen, steht wie bisher die Absolvierung der Zweitqualifizierung im Angestelltenverhältnis zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch in diesem Fall nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme das Planstellenangebot bedarfsgerecht erfolgt.

Ein Wechsel aus einer bereits angetretenen Zweitqualifizierungsmaßnahme in eine andere Zweitqualifizierungsmaßnahme ist nicht möglich.

Bei Nichtbestehen der Bewährungsfeststellung ist eine einmalige Wiederholung zum nächsten Termin generell möglich.

Kann eine Bewährung auch im Wiederholungsfall nicht festgestellt werden, ist eine erneute Teilnahme an der Zweitqualifizierung sowohl für Grund- als auch für Mittelschulen nicht mehr möglich

Eine Teilnahme an der Zweitqualifizierung ist nicht möglich, solange ein anderes Arbeitsverhältnis besteht. Bewerberinnen/Bewerber, die sich in einem aktiven Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis befinden, müssen bereits im Zuge der Bewerbung nachweisen, dass dieses als Voraussetzung zum Eintritt in die Maßnahme fristgerecht beendet wird.

Die Teilnahme an der Zweitqualifizierung ist auch im Rahmen der familienpolitischen Teilzeit möglich. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Zweitqualifizierung auch in Teilzeit in Elternzeit abgeleistet werden. Im Bereich Mittelschule ist ein Teilzeitmaß von mind. 21 Lehrerwochenstunden im Angestelltenverhältnis bzw. 18 Lehrerwochenstunden im Beamtenverhältnis möglich (bei einer Unterrichtspflichtzeit von 27 Lehrerwochenstunden). Eine Reduktion im genannten Umfang führt dabei nicht zu einer Veränderung der Dauer der genehmigten Maßnahme.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Angestelltenverhältnis erhalten einen Supervertrag mit 27 Lehrerwochenstunden in Vollzeit bzw. mit mindestens 21 Lehrerwochenstunden in familienpolitischer Teilzeit mit der Zusage auf Verbeamtung oder unbefristete Beschäftigung als Lehrkraft nach erfolgreichem Abschluss der Zweitqualifizierung sowie, sofern der Eintritt in die Zweitqualifizierung unmittelbar nach dem Referendariat erfolgt, eine Gewährleistung mit der Folge der Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung.

Die Eingruppierung (TV-L) erfolgt analog der Besoldung der grundständig ausgebildeten Mittelschullehrkräfte.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Staatsministerium Sie nicht zu individuellen Vertragsmodalitäten, Steuer- und Versicherungsfragen beraten kann.

Mit der Zusage zur Zweitqualifizierung erhalten Sie bereits verbindlich eine Aussage zum Regierungsbezirk, für den Sie vorgesehen sind. Die Regierungen werden sich sodann bemühen, Ihnen zeitnah auch einen konkreten Einsatzort zu nennen. Mit der Zusage erhalten Sie weiterhin eine Erklärung über die Annahme des Angebots zur Teilnahme an der Zweitqualifizierung, die unterschrieben zurückgesandt werden muss. Mit der Unterschrift erklären Sie auch, Kenntnis genommen zu haben, dass ab diesem Zeitpunkt für den Zeitraum der Zweitqualifizierung keine wirksamen anderweitigen Vereinbarungen über Aushilfsverträge mit dem Freistaat oder seinen Vertretern mehr abgeschlossen werden können.

Die Auswahl für die Zweitqualifizierung erfolgt unabhängig von der Fächerverbindung des ursprünglichen Lehramts.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Die erfolgreiche Bewährungsfeststellung beendet die Zweitqualifizierung und führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen.

Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann erst nach erfolgreicher Bewährungsfeststellung und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgen.

Die Einstufung in die Besoldungsgruppe erfolgt dann analog zu den grundständig ausgebildeten Mittelschullehrkräften.

Hinweis zur bedarfsgerechten Einstellung:

Beamtinnen und Beamte auf Probe unterliegen bei der Dienstortzuweisung den Maßgaben der bedarfsgerechten Einstellung. Die Planstellenvergabe erfolgt somit bei der Zweitqualifizierung im Beamtenverhältnis nach denselben Kriterien wie im Einstellungs- und Versetzungsverfahren. Diese sind:

  1. Bedarfssituation entsprechend der aktuellen Schülerzahlen
  2. soziale Kriterien (z.B. insbesondere eigene Kinder, Ehepartner etc.)
  3. Härtefälle (z.B. Schwerbehinderung der Bewerberin/des Bewerbers)

Da die Personalzuweisung zwingend den Schülerzahlen folgt, kann ein Einstellungsangebot im Rahmen der Verbeamtung nach erfolgreichem Abschluss der Zweitqualifizierung ebenso in einem anderen als dem gewünschten Regierungs- bzw. Schulamtsbezirk erfolgen.

Herr René VolbertKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1672
Fax:
Web:

Herr Dr. Hannes Florian MüllerKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1844
Fax:
Web:


Aussetzung der Fächerpflichtbindung (Sondermaßnahme 1)

Beim Lehreraustauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet.

Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Regierung Auskunft:

Herr René VolbertKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1672
Fax:
Web:

Herr Dr. Hannes Florian MüllerKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1844
Fax:
Web:


Ansprechpersonen

Erstberatung

Sondermaßnahmen 1 - 4

Herr René VolbertKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1672
Fax:
Web:

Herr Dr. Hannes Florian MüllerKonrektor
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1844
Fax:
Web:

Sondermaßnahmen 5 und 6 sowie Qualifizierungsmaßnahme

Frau Denise RätscherKonrektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1912
Fax:
Web:

Frau Ruth KrauseRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-2538
Fax:
Web:

Mo.-Do. bis 13.30 Uhr

Frau Jessica RödlRektorin
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Telefon:089 2186-1824
Fax:
Web:

Stand: 04. Oktober 2024

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