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 Mein Name ist Benjamin, ich bin Lehrer an der FOSBOS in Landsberg am Lech.

Ich habe Diplom Physik studiert, danach als Produktmanager gearbeitet bei einer Firma und nach dem Produktmanagement bin ich ins Lehramt gegangen, habe einen Quereinstieg gemacht, den ich nie bereut habe.

Ganz ehrlich, ich hatte am Anfang ziemlich Angst davor, von der Wirtschaft in den Lehrerberuf umzusteigen.

Wie gut klappt es und wie geht es?

Das habe ich aber tatsächlich ausprobiert und das hat mir dann total Spaß gemacht.

Und dann habe ich gemerkt, dass das mit den Schülern echt super ist und auch mit den Kollegen gut ist.

Und es hat mir immer Spaß gemacht und da habe ich gemerkt, das ist genau meins.

Mein Name ist Stefanie und ich unterrichte an der Beruflichen Oberschule in Amberg.

Ich hatte mir tatsächlich damals nach meinem eigenen Abitur schon überlegt, ob ich Lehramt studieren sollte oder nicht.

Hatte den Gedanken dann aber wieder verworfen bzw.

habe mich dann für ein Studium der molekularen Medizin entschieden.

Aber auch während meinem Studium habe ich dann gemerkt, dass mir Spaß gemacht hat, die niedrigeren Semester mit zu betreuen, denen komplexe Sachverhalte zu erklären.

Und als ich dann per Zufall auf der Internetseite des Kultusministeriums gesehen habe, dass eben die Sondermaßnahme läuft, man den Quereinstieg machen kann ins Lehramt, dachte ich mir, kombiniert mit einem heimatnahen und vor allem sehr sicheren Arbeitsplatz, wäre das eigentlich wirklich eine super Sache.

Als Quereinsteiger finde ich total super, dass ich gerade mit den älteren Schülern, die wir hier jetzt an der FOSBOS haben kann ich super reden.

Ich kann denen was von meiner Berufserfahrung in der Firma draußen erzählen.

Ich kann ihnen erzählen, wie eine Firma aufgebaut ist.

Und ich bin selber auch total froh um die Erfahrung, weil ich weiß, was ich am Lehrberuf auch habe und was ich vorher in meinem Firmenberuf vermisst habe.

Im Kollegium wurde sehr positiv aufgenommen, dass ich Quereinsteiger bin.

Ich wurde sofort ins Team integriert und es wurde eher sogar mal nachgefragt: Hey, cool, was hast du denn gemacht, erzähl mal.

Also von dem her, da wurde ich super integriert und ich glaube, wir ergänzen uns alle perfekt im Kollegium.

In den unten aufgeführten beruflichen Fachrichtungen und Fächern besteht derzeit ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses zum Schuljahr 2026/2027 Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen aufgelegt.

Die Sondermaßnahme beginnt am 15. September 2026, ist wie der reguläre 24-monatige Vorbereitungsdienst aufgebaut und enthält zusätzliche erziehungswissenschaftliche Module. Sie schließt nach erfolgreich abgelegter Zweiter Staatsprüfung mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab.


Zentrale Sondermaßnahme

Folgende berufliche Fachrichtungen sind als zentrale Sondermaßnahme konzipiert:

  • Bautechnik
  • Elektro- und Informationstechnik
  • Metalltechnik

Informationen zur Maßnahme:

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:

Es können sich Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Hochschule o. ä.) sowie Diplomabschluss (Universität) der beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik sowie mit Studienabschlüssen verwandter Studiengänge bewerben.

Ausschlaggebend ist, dass die im Transcript of Records bzw. Modulplan aufgeführten Studieninhalte des Diplom- bzw. Bachelor- und Masterstudiengangs überwiegend der genannten Fachrichtung zugeordnet werden können.

Der Studienabschluss sollte zu Beginn des Vorbereitungsdienstes in der Regel nicht länger als sieben Jahre zurückliegen.

Bei einem Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Technischen Hochschule o. ä. (Fachhochschule) muss im Masterzeugnis die Note „gut“ oder besser vorliegen.

Mit einem Diplomabschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) ist eine Zulassung zur Maßnahme nicht möglich.

Erforderliche einschlägige Berufserfahrung:

Bei einem Universitätsabschluss muss eine einschlägige Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges einschlägiges Betriebspraktikum bzw. eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachgewiesen werden.

Bei einem Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einer Technischen Hochschule o.ä.(Fachhochschule) ist eine einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung außerhalb des Schuldienstes nachzuweisen.

Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrungen orientiert sich an den Bestimmungen der KMBek vom 13. Mai 2025, Az. VII.2-BS9025.0/1/2 (vgl. Punkt 4).

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer zentralen Sondermaßnahme interessieren und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte online bis 16. Januar 2026 unter folgendem Link ein:

https://www.studien-seminar.de/index.php/soma-zentral

Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formloses Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise (siehe Dokumente zum Download)
  • Einfache Kopie des Diplomzeugnisses bzw. Master- und Bachelorzeugnisses (jeweils mit Kopie des Transcript of Records; Prüfung des Originals erfolgt bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst; sofern das Masterzeugnis noch nicht vorliegt, muss dieses oder eine Bescheinigung der Hochschule über das Bestehen der Masterprüfung bis spätestens 01. August 2026 nachgereicht werden)
  • Einfache Kopie des Zeugnisses der einschlägigen Berufsausbildung oder der Arbeitszeugnisse über die mindestens einjährige bzw. zweijährige einschlägige Berufserfahrung (aus dem Arbeitszeugnis/Arbeitsvertrag muss die Wochenarbeitszeit hervorgehen)

Auswahl- und Zulassungsverfahren:

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten und der einschlägigen Berufserfahrung, stets auch im Lichte des gesamten Bewerberfeldes.

Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Abschluss werden bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium entscheidet in der Regel bis ca. April über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst und informiert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über den weiteren Ablauf. Von Nachfragen nach dem aktuellen Stand Ihrer Bewerbung bitten wir abzusehen.

Das erste Jahr des Vorbereitungsdienstes findet an einer Seminarschule statt. Da die Einrichtung von Seminarschulen von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abhängt, kann vorab leider keine Aussage über den Seminarstandort getroffen werden. Im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst können jedoch Ortswünsche angegeben werden, die berücksichtigt werden, soweit sich diese mit der Ausbildungskapazität der Seminarschule und den Wünschen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinbaren lassen. Die Prioritäten der Ortswünsche werden nach sozialen Kriterien gewichtet (z. B. bei Kindern greift die höchste Priorität). Die Zuweisung zu den Seminarschulen erfolgt im Juli eines Jahres.

Im zweiten Jahr erfolgt der Unterrichtseinsatz an einer Einsatzschule. Auch hier können erneut Ortswünsche angegeben werden. Oberstes Prinzip für die Zuweisung an eine Einsatzschule ist die gesicherte Unterrichtsversorgung an allen staatlichen Schulen in Bayern. Die Prioritäten der Ortswünsche werden hierbei erneut nach sozialen Kriterien gewichtet.

Der Unterrichtseinsatz erfolgt analog zu den regulären Lehramtsabsolventinnen und -absolventen. Weitere Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes und aktuellen Seminarschulen (zur Orientierung) können unter den folgenden Links eingesehen werden:

Informationen zum Studium und Vorbereitungsdienst

Seminarschulen für die beruflichen Fachrichtungen (exemplarisch)

Seminarschulen für die Unterrichtsfächer (exemplarisch)

Zum Vorbereitungsdienst können nur Personen zugelassen werden, die alle oben genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die jeweils zuständige Regierung u. a. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten unter Berücksichtigung des gesamten Bewerberfeldes.

Die Note der Zweiten Staatsprüfung wird aus verschiedenen Einzelbewertungen gebildet (u. a. schriftliche Hausarbeit, Kolloquium, mündliche Prüfungen, Prüfungslehrproben). Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (vgl. Abschnitt II).

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Bei einer Note der Zweiten Staatsprüfung von schlechter als 3,50 erfolgt keine Einstellung in den Staatsdienst, auch nicht auf Anstellungsvertrag. Private oder kommunale berufliche Schulen können von dieser Regelung abweichen.

Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes kann das Lehramt an beruflichen Schulen ggf. um bestimmte Unterrichtsfächer oder durch Qualifikationen in anderen Bereichen (z. B. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt) erweitert werden: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/berufliche-schulen#erweiterung

Es eröffnen sich für Lehrkräfte an der Schule zahlreiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. als Fachbetreuung, Systembetreuung, Seminarlehrkraft bis hin zu Tätigkeiten in der Schulleitung oder auch überörtlichen Aufgaben bei einer Bezirksregierung etc.).

Für Fragen zum Ablauf oder zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren der zentralen Sondermaßnahme steht Ihnen Frau Lachheb vom Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen gerne zur Verfügung:


Unterlagen zum Download:


Schulbezogene Sondermaßnahme

Folgende berufliche Fachrichtungen sind als schulbezogene Sondermaßnahme konzipiert:

  • Agrarwirtschaft
  • Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik
  • Druck- und Medientechnik
  • Labor- und Prozesstechnik (einschließlich Chemie sowie Umwelttechnik und regenerative Energien)
  • Sozialpädagogik
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften
  • Physik

Informationen zur Maßnahme:

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen:

Für eine schulbezogene Sondermaßnahme in den beruflichen Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik, Druck- und Medientechnik sowie Labor- und Prozesstechnik können sich Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Hochschule o. ä.) oder einem Diplomabschluss (Universität) im entsprechenden Studiengang bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber für eine schulbezogene Sondermaßnahme in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik benötigen einen Masterabschluss (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Hochschule o. ä.) oder einen Diplomabschluss (Universität) in Sozialpädagogik, Pädagogik oder Psychologie. Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss in Psychologie werden bevorzugt berücksichtigt. Für den Einsatz an Fach- und Berufsoberschulen ist ein Universitätsabschluss zwingend erforderlich.

Die Teilnahme an der schulbezogenen Sondermaßnahme in der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften setzt einen Masterabschluss (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Technische Hochschule o. ä.) oder einen Diplomabschluss (Universität) in Ernährungswissenschaften, Lebensmitteltechnologie oder Oecotrophologie voraus.

Um sich für eine schulbezogene Sondermaßnahme im Fach Physik bewerben zu können, ist ein Master- (Universität) oder Diplomabschluss (Universität) im Bereich Physik (z. B. in Physik, Biophysik, Astrophysik oder Geophysik) nachzuweisen.

Die Bewerbung für eine schulbezogene Sondermaßnahme in den o. g. Fachrichtungen bzw. Fächern ist grundsätzlich auch mit Studienabschlüssen in jeweils verwandten bzw. ausreichend affinen Studiengängen möglich.

Ausschlaggebend ist, dass die im Transcript of Records bzw. im Modulplan aufgeführten Studieninhalte des Diplom- bzw. Bachelor- und Masterstudiengangs überwiegend der genannten Fachrichtung zugeordnet werden können.

Der Studienabschluss sollte zu Beginn des Vorbereitungsdienstes in der Regel nicht länger als sieben Jahre zurückliegen.

Bei einem Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Technischen Hochschule o. ä. (Fachhochschule) muss im Masterzeugnis die Note „gut“ oder besser vorliegen.

Mit einem Diplomabschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) ist eine Zulassung zur Maßnahme nicht möglich.

Erforderliche einschlägige Berufserfahrung:

Bei einem Universitätsabschluss muss eine einschlägige Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges einschlägiges Betriebspraktikum bzw. eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachgewiesen werden.

Bei einem Studienabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, einer Technischen Hochschule o. ä. (Fachhochschule) ist eine einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung außerhalb des Schuldienstes nachzuweisen.

Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrungen orientiert sich an den Bestimmungen der KMBek vom 13. Mai 2025, Az. VII.2-BS9025.0/1/2 (vgl. Punkt 4).

Bewerbungsverfahren:

Interessierte sollten sich möglichst umgehend, spätestens jedoch bis Mitte Februar 2026, direkt mit den Schulen in Verbindung setzen, die in den Listen der Schulstandorte aufgeführt sind (siehe Dokumente zum Download).

Wenn die Schule in der Studienrichtung der Bewerberin bzw. des Bewerbers einen grundsätzlichen Bedarf bestätigt, ist die Bewerbung direkt an die Schule zu richten. Mehrfachbewerbungen sind möglich. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich bis spätestens 10. März 2026 auf eine konkrete Schule festlegen und die Schulen entsprechend informieren.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Formloses Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise (siehe Dokumente zum Download)
  • Einfache Kopie des Diplomzeugnisses bzw. Master- und Bachelorzeugnisses (jeweils mit Kopie des Transcript of Records; Prüfung des Originals erfolgt bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst; sofern das Masterzeugnis noch nicht vorliegt, muss dieses oder eine Bescheinigung der Hochschule über das Bestehen der Masterprüfung bis spätestens 01. August 2026 nachgereicht werden)
  • Einfache Kopie des Zeugnisses der einschlägigen Berufsausbildung oder der Arbeitszeugnisse über die mindestens einjährige bzw. zweijährige einschlägige Berufserfahrung (aus dem Arbeitszeugnis/Arbeitsvertrag muss die Wochenarbeitszeit hervorgehen)

Auswahl- und Zulassungsverfahren:

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage der Übereinstimmung ihrer Qualifikation mit dem schulspezifischen Bedarf, der in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der einschlägigen Berufserfahrung sowie der Ergebnisse einer Eignungsprüfung an der jeweiligen beruflichen Schule, stets auch im Lichte des gesamten Bewerberfeldes.

Absolventinnen und Absolventen mit einem universitären Abschluss werden bevorzugt berücksichtigt.

Im Rahmen dieser Eignungsprüfung absolvieren die Bewerberinnen und Bewerber ein Bewerbungsgespräch und einen Lehrversuch, der mindestens 30 und höchstens 45 Minuten dauert. Dabei werden insbesondere ihre persönliche Eignung, die Fähigkeit zur Übertragung von Fachkenntnissen auf Unterrichtssituationen sowie die Bereitschaft zur reflektierten Auseinandersetzung mit pädagogischen Fragestellungen überprüft. Theoretisch fundierte pädagogische Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Die Eignungsprüfung findet in der Regel spätestens bis Anfang März 2026 statt.

Das Staatsministerium entscheidet voraussichtlich bis April 2026 über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst. Die Zu- oder Absage erfolgt über die Schulleitung der jeweiligen Schule.

Das erste Jahr des Vorbereitungsdienstes findet an einer Seminarschule statt. Da die Einrichtung von Seminarschulen von der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abhängt, kann vorab leider keine Aussage über den Seminarstandort getroffen werden. Im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst können jedoch Ortswünsche angegeben werden, die berücksichtigt werden, soweit sich diese mit der Ausbildungskapazität der Seminarschule und den Wünschen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinbaren lassen. Die Prioritäten der Ortswünsche werden nach sozialen Kriterien gewichtet (z. B. bei Kindern greift die höchste Priorität). Die Zuweisung zu den Seminarschulen erfolgt im Juli eines Jahres.

Es ist vorgesehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der schulbezogenen Sondermaßnahme im zweiten Jahr grundsätzlich an der Schule (Einsatzschule) eingesetzt werden, die den konkreten Bedarf gemeldet hat.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich Physik erwerben im Rahmen des Vorbereitungsdienstes in der Regel die Lehrbefähigung in den Unterrichtsfächern Physik und Mathematik. Die Seminarschulen im Fach Mathematik befinden sich, soweit möglich, an benachbarten Schulen zu den Physikseminaren.

Der Unterrichtseinsatz erfolgt analog zu den regulären Lehramtsabsolventinnen und -absolventen. Weitere Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes und aktuellen Seminarschulen (zur Orientierung) können unter den folgenden Links eingesehen werden:

Informationen zum Studium und Vorbereitungsdienst

Seminarschulen für die beruflichen Fachrichtungen (exemplarisch)

Seminarschulen für die Unterrichtsfächer (exemplarisch)

Zum Vorbereitungsdienst können nur Personen zugelassen werden, die alle oben genannten Zulassungsvoraussetzungen sowie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die jeweils zuständige Regierung u. a. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten unter Berücksichtigung des gesamten Bewerberfeldes.

Die Note der Zweiten Staatsprüfung wird aus verschiedenen Einzelbewertungen gebildet (u. a. schriftliche Hausarbeit, Kolloquium, mündliche Prüfungen, Prüfungslehrproben). Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (vgl. Abschnitt II).

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Bei einer Note der Zweiten Staatsprüfung von schlechter als 3,50 erfolgt keine Einstellung in den Staatsdienst, auch nicht auf Anstellungsvertrag. Private oder kommunale berufliche Schulen können von dieser Regelung abweichen.

Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes kann das Lehramt an beruflichen Schulen ggf. um bestimmte Unterrichtsfächer oder durch Qualifikationen in anderen Bereichen (z. B. Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt) erweitert werden: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/berufliche-schulen#erweiterung

Es eröffnen sich für Lehrkräfte an der Schule zahlreiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten (z. B. als Fachbetreuung, Systembetreuung, Seminarlehrkraft bis hin zu Tätigkeiten in der Schulleitung oder auch überörtlichen Aufgaben bei einer Bezirksregierung etc.).


Unterlagen zum Download:

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Weiterführende Informationen und Beratung


Beratungsnetzwerk „Lehrerberuf in Bayern“

Telefon:089 72080885
Fax:
Web:lehrer-werden.bayern

Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung, für allgemeine Fragen sowie für Fragen zum Bewerbungsverfahren (nicht Anmeldeverfahren zum Vorbereitungsdienst) gerne an das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern. Erfahrene Lehrkräfte aller Schularten stehen Ihnen für Auskünfte sehr gerne zur Seite.

Stand: 11. Dezember 2025

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